Sozialhilfe
Die Sozialhilfe in Form von materieller Hilfe ist eine Geldleistung der öffentlichen Hand. Sie wird individuell bemessen und umfasst die Existenzsicherung. Das soziale Existenzminimum gewährleistet Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinische Grundversorgung. Ebenso ist die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben nach den individuellen Verhältnissen sichergestellt. Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für die Ausrichtung der Sozialhilfe zuständig, Die Sozialhilfe richtet sich nach dem kantonalen Gesetz. Es gibt auch die immaterielle Hilfe: Sie beinhaltet Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen. Diese Hilfe ist unabhängig von einem Gesuch um materielle Hilfe.