Sozialhilfe

Die Sozialhilfe in Form von materieller Hilfe ist eine Geldleistung der öffentlichen Hand. Sie wird individuell bemessen und umfasst die Existenzsicherung. Das soziale Existenzminimum gewährleistet Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinische Grundversorgung. Ebenso ist die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben nach den individuellen Verhältnissen sichergestellt. Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für die Ausrichtung der Sozialhilfe zuständig, Die Sozialhilfe richtet sich nach dem kantonalen Gesetz. Es gibt auch die immaterielle Hilfe: Sie beinhaltet Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen. Diese Hilfe ist unabhängig von einem Gesuch um materielle Hilfe.

Kontakt

KANTONALES SOZIALAMT
Gestadeckplatz 8
Rheinstrasse 22
4410 Liestal

Lageplan Gestadeckplatz 8
Lageplan Rheinstrasse 22 (Asyl)

Schalter- und Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Vereinbarung

Sozialhilfe - Asyl
Tel: 061 552 60 05
[email protected]
[email protected]

TELEFONVERZEICHNIS und Mitarbeitende