Massnahmen der frühen Sprachförderung
Massnahmen der frühen Sprachförderung dienen dem Erwerb der deutschen Sprache im Vorschulalter. Fremdsprachige Kinder, die wenig oder keine Deutschkenntnisse haben, sollen im Vorschulalter gezielt gefördert werden, damit diese bei Eintritt in die Schule ähnliche Chancen haben wie nicht fremdsprachige Kinder.
Grundsätzlich kann ein Spielgruppen- oder Kitabesuch nur unter folgenden Bedingungen mit dem KSA abgerechnet werden:
- Der Besuch muss verfügt werden und in Zusammenhang mit dem Bedarf früher Sprachförderung stehen. (Der Bedarf muss in der Verfügung begründet werden, «bspw. kein deutschsprachiges Elternhaus».)
- Frühe Sprachförderung sollte spätestens ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt (zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr) beginnen.
- Frühe Sprachförderung sollte wenn möglich ein Jahr Dauer aufweisen und mindestens an zwei Halbtagen pro Woche stattfinden, um einen Effekt zu erzielen.
- Anbietende von früher Sprachförderung müssen eine Mitgliedschaft beim Schweizerischen SpielgruppenleiterInnen-Verband ausweisen können oder als Tagesbetreuungseinrichtung (KITA) durch das AKJB bewilligt und beaufsichtigt werden.
- Als Anbietende der frühen Sprachförderung eignen sich die auf der Internetplattform (Liste Spielgruppen und Liste Tagesbetreuungseinrichtungen) aufgeführten Institutionen.
Liste Tagesbetreuungseinrichtungen.
Liste Spielgruppen.