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Medizinische Notfälle
Gemäss den kantonalen gesetzlichen Grundlagen besteht ein Leistungsanspruch lediglich für bedürftige Personen, die ein entsprechendes Unterstützungsgesuch eingereicht haben. Deshalb muss ein von der behandelten Person unterzeichnetes Gesuch eingereicht werden, damit das KSA die Übernahme von nicht gedeckten Kosten im Zusammenhang mit medizinischen Notfällen prüfen kann.
Eine weitere Voraussetzung für die Prüfung der Übernahme der Behandlungskosten bei medizinischen Notfällen ist der Nachweis, dass es sich um einen Notfall handelt und die geltend gemachten Kosten nur die direkte Behandlung des initialen Notfalls betreffen. Dafür reichen pauschale Abrechnungen nicht aus. Es braucht mindestens einen detaillierten Austrittsbericht oder sonstige Unterlagen, die Aufschluss über einen bestehenden Notfall geben können.
Schliesslich ist die Uneinbringlichkeit zu belegen. Wann diese belegt ist und weitere hilfreiche Informationen zu den Voraussetzungen für die Übernahme von Behandlungskosten in medizinischen Notfällen finden sich im Merkblatt «Erstattung Kosten bei medizinischem Notfall».