Informationen zum Schutzstatus S
Der Schweizer Bundesrat hat am 11. März 2022 beschlossen, allen wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt zu gewähren.
Der Schutzstatus ist jeweils für ein Jahr gültig. Seit März 2022 hat der Bundesrat den Schutzstatus bereits drei Mal verlängert. Der Schutzstatus S dauert aktuell bis 4. März 2027.
Gesuch Schutzstatus S
Personen, die neu in die Schweiz einreisen und keine Unterkunft haben, begeben sich ins Bundesasylzentrum (BAZ) in Urtenen-Schönbühl. Im Anschluss findet die Registrierung statt. Dort erhebt das SEM die Personendaten und Fingerabdrücke und prüft jedes Gesuch individuell (Sicherheitsüberprüfung und Prüfung, ob zugehörig zur Gruppe der Schutzbedürftigen). Nach der Registrierung werden die Personen einem Kanton zugewiesen.
Schutzsuchende, die bereits an einer privaten Adresse in der Schweiz wohnhaft sind und sich noch nicht registriert haben, bitten wir, ihr Gesuch online über das Webportal RegisterMe einzureichen.
Weitere Informationen und Aktuelles finden Sie zudem auf der Webseite des SEM.
Wo können sich Schutzsuchende bei Fragen hinwenden?
Als erste Ansprechstelle bei Fragen zur Unterstützung und Unterbringung ist immer Ihre Gemeinde. Ergänzend steht das kantonale Sozialamt bei Fragen zur Verfügung.
Telefon: 061 552 60 05
Schalter- und Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen, das heisst, Sie dürfen arbeiten. Die Erwerbstätigkeit ist meldepflichtig. D.h. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss dies melden.
Informationen rund um die Arbeitssuche in der Schweiz finden Sie auf der Webseite des SEM.