Sozialhilfe - Asyl

Portemonnaie mit Münzen/ Foto: Guido Schärli
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Portemonnaie mit Münzen/ Foto: Guido Schärli

Die Abteilung überprüft den ordnungsgemässen Vollzug der Sozialhilfe. Sie überprüft die Verfügungen der Gemeinden. Sie stellt, soweit möglich, sicher, dass die Gemeinden die Gesetze rechtsgleich und richtig anwenden. Die Abteilung führt in den Gemeinden Audits durch und erstellt einen Auditbericht. Die Mitarbeitenden beraten die Gemeinden, schulen sie im Sozialhilferecht und vermitteln zwischen den Gemeinden. Auch werden Abrechnungen der Gemeinden bezüglich Kosten, die mit dem Kanton abgerechnet werden können, geprüft.

Kontakt

KANTONALES SOZIALAMT
Gestadeckplatz 8
Rheinstrasse 22
4410 Liestal

Lageplan Gestadeckplatz 8
Lageplan Rheinstrasse 22 (Asyl)

Schalter- und Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten auf Vereinbarung

Sozialhilfe - Asyl
Tel: 061 552 60 05
[email protected]
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TELEFONVERZEICHNIS und Mitarbeitende