Sozialhilfe - Asyl
Die Abteilung überprüft den ordnungsgemässen Vollzug der Sozialhilfe. Sie überprüft die Verfügungen der Gemeinden. Sie stellt, soweit möglich, sicher, dass die Gemeinden die Gesetze rechtsgleich und richtig anwenden. Die Abteilung führt in den Gemeinden Audits durch und erstellt einen Auditbericht. Die Mitarbeitenden beraten die Gemeinden, schulen sie im Sozialhilferecht und vermitteln zwischen den Gemeinden. Auch werden Abrechnungen der Gemeinden bezüglich Kosten, die mit dem Kanton abgerechnet werden können, geprüft.