Sprachförderung Geflüchtete

Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine (mit Schutzstatus S) haben grundsätzlich die Möglichkeit, Sprachförderungsmassnahmen zu besuchen. Diese müssen von den Sozialdiensten der Gemeinden verfügt werden. 
Anbei finden Sie spezifische Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine. Das Kantonale Sozialamt (KSA) empfiehlt den Gemeinden in erster Linie diese Angebote zu verfügen. 

Die Kosten für diese zusätzlichen hier gelisteten Angebote werden vom KSA übernommen, sofern eine Zuweisung durch die Gemeinde erfolgt ist. Die Gemeinden können die Kosten analog der Kosten für Sprachförderung mit dem Kanton abrechnen.

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