Notfallmässige Unterbringung für Geflüchtete aus Gastfamilien

Der Kanton stellt in Laufen ein Kontingent von 50 Plätzen zur Verfügung für die kurzzeitige dringliche Unterbringung von maximal 14 Tagen.

Gemeinden können sich (wenn kurzfristig keine Folgelösung bereitsteht) bei der kantonalen Unterkunft in Laufen melden.

 Kontakt:

Kantonale Unterkunft Laufen, Lochbruggstrasse 39, 4242 Laufen

Tel.: 061 512 48 45

[email protected]

Montag bis Sonntag 08:00-17:00 Uhr für Anfragen und Abklärungen.