Erwerbstätigkeit
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig. Ist der Arbeitsort im Kanton Basel-Landschaft, hat der Arbeitgebende das Gesuch beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des KIGA