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Finanzielle Zuschüsse (FiZu)
Pilotprogramm zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im Kanton Basel-Landschaft: Finanzielle Zuschüsse (FiZu)
Ziel: Geflüchtete mit besonderem Einarbeitungsbedarf nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihre soziale Teilhabe zu fördern.
Was bietet das Programm
- Finanzielle Zuschüsse für Arbeitgebende, die anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene oder Personen mit Schutzstatus S mit ausserordentlichem Einarbeitungsbedarf zu den orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen anstellen.
- Finanzielle Zuschüsse für arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen.
- Unterstützung durch Begleitperson (Jobcoaches) während der Einarbeitung.
Dauer und Umfang der FiZu
- Die FiZu werden in der Regel während sechs Monaten ausbezahlt.
- Bei Anstellungsbeginn betragen die FiZu höchstens 60 % des Monatslohns. Nach jeweils einem Drittel der Zeit (mindestens nach zwei Monaten) sinken die FiZu auf 40 % und später auf 20 %.
- Im Durchschnitt dürfen die FiZu-Zahlungen während der gesamten Dauer nicht mehr als 40 % des Lohns ausmachen.
Grundbedingungen für die Auszahlung von FiZu
- Lohn: Im Arbeitsvertrag wird ein Lohn festgehalten, der den GAV-Mindestlöhnen bzw. den orts-, berufs- und branchenüblichen Löhnen entspricht oder höher ist. Der Lohn wird vom Arbeitgebenden ausbezahlt.
- Arbeitsvertrag: Angestrebt wird der Abschluss eines unbefristeten oder mindestens auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrags.
- Pensum: Die zuständige Begleitperson legt das Arbeitspensum in Absprache mit Arbeitgebenden fest. Zu berücksichtigen sind insbesondere Betreuungspflichten, gesundheitliche Aspekte und berufsbegleitende Aus- oder Weiterbildungen.
- Einarbeitungsplan: Die Arbeitgebenden erstellen einen Einarbeitungsplan. Der Plan enthält die Ziele und Inhalte der Einarbeitung. Die zuständige Begleitperson kann die Arbeitgebenden dabei unterstützen. Der Einarbeitungsplan legt auch den Besuch allfälliger arbeitsplatzbezogener Weiterbildungsmassnahmen fest.

Kontakt
Allgemeine Anfragen: Kantonales Sozialamt (KSA) [email protected], 061 552 61 78
Kontakt für Arbeitgebende: RAVplus Arbeitgeberservice [email protected], 061 552 07 77