Über uns
Die Aufnahme von Asylsuchenden ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von
Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Koordinationsstelle weist die Asylsuchenden,
welche tag täglich vom Bund dem Kanton zugeteilt werden, auf die Gemeinden zu.
Die Gemeinden sind für die Unterbringung, die Ausrichtung der Sozialhilfe und
Betreuung der Asylsuchenden zuständig. Die Kosten während der ersten 5 – 7
Jahre werden vom Bund pauschal abgegolten. Die Koordinationsstelle unterstützt
die Gemeinden bei der Erfüllung dieser vielfältigen Aufgabe in allen Bereichen.
Im Weiteren nimmt sie auch die Interessen des Kantons gegenüber dem Bund wahr.