Personalentwicklung
Personalentwicklung umfasst alle Massnahmen, welche Mitarbeitende befähigen, die mit ihrer gegenwärtigen oder zukünftigen Funktion verbundenen Aufgaben und Herausforderungen zu erfüllen und zu gestalten.
Gleichzeitig nehmen die Massnahmen der Personalentwicklung, die im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld stattfindenden Veränderungen möglichst frühzeitig auf, um geeignete Instrumente und Prozesse zur Verfügung zu stellen.
Der Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft sorgt im Rahmen seiner Bedürfnisse und Möglichkeiten mit gezielten Förderungs- und Bildungsmassnahmen dafür, dass sich Mitarbeitende und Führungskräfte weiterentwickeln können. Die Mitarbeitenden tragen gemeinsam mit ihren Führungskräften die Verantwortung für ihre berufliche und persönliche Entwicklung. Sie besprechen Ziele und Massnahmen rechtzeitig gemeinsam.
Das Personalamt koordiniert die Personalentwicklung auf kantonaler Ebene und stellt allen Mitarbeitenden und Führungskräften ein attraktives und zeitgemässes Angebot zur Verfügung. Dazu gehören
- ein jährliches Seminarprogramm mit einer Vielzahl von spannenden Angeboten
- ein Programm zur Entwicklung von angehenden und erfahrenen Führungskräften aller Hierarchieebenen
- ein Coachingangebot für Führungskräfte
- massgeschneiderte Beratungsangebote für dezentrale HR-Beratungen und für Führungskräfte.
Ergänzt werden die Personalentwicklungsmassnahmen des Personalamtes durch spezifische Angebote der Direktionen, Gerichte und Besonderen Behörden.
Zudem unterstützt der Kanton im Rahmen seiner Bedürfnisse als Arbeitgeber auch den Besuch von extern angebotenen Personalentwicklungsmassnahmen. Unterstützt der Arbeitgeber eine nicht angeordnete Weiterbildung mit mehr als Fr. 7'000.-- mit Geld oder mit Arbeitszeit, entsteht eine Arbeits- und Rückzahlungsverpflichtung. Diese wird in einer individuellen Weiterbildungsvereinbarung geregelt.