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Dolmetscher/in werden
Vielen Dank, dass Sie sich für die Arbeit als Gerichts- und Behördendolmetschende im Kanton Basel-Landschaft interessieren. Erfahren Sie nachstehend, welche Etappen Sie auf diesem Weg absolvieren müssen:
Ihre Bewerbung
Wir haben den Bewerbungsprozess vereinfacht und digitalisiert, sodass er nun übersichtlicher und schneller abläuft.
Bitte bewerben Sie sich direkt online.
Alle Informationen im Stelleninserat.
Wichtiger Hinweis: Bewerbungen per Post oder per E-Mail können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die folgenden formalen Anforderungen und Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um sich erfolgreich als Behörden- und Gerichtsdolmetschende bewerben zu können:
- Bewerbung ausschliesslich über den Link «Jetzt bewerben» im Stelleninserat
- Beilage Ihrer Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Diplome)
- Beilage einer Kopie Ihres AHV-Ausweises sowie gegebenenfalls Ihrer Aufenthaltsbewilligung
- Beilage einer Kopie Ihrer Identifikationskarte (ID) oder Ihres Passes
- Beilage eines aktuellen Strafregisterauszugs
- Bewerbende mit nicht deutscher Muttersprache müssen zudem einen Nachweis bezüglich ihrer Sprachkenntnisse erbringen (Deutsch: mindestens Niveau C2).
Bei Fragen steht Ihnen die Koordinationsstelle Übersetzungswesen, E-Mail [email protected], zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen kann.
Bearbeitung Ihrer Bewerbung
Für die weitere Bearbeitung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen ist entscheidend, dass in Ihrer Arbeitssprache - also die Sprache, aus oder in die Sie verdolmetschen wollen - ein Bedarf seitens des Kantons Basel-Landschaft besteht. Wenn ein entsprechender Bedarf gegeben ist und Sie aufgrund Ihrer Bewerbungsunterlagen für einen Einsatz als Behörden- und Gerichtsdolmetscher/in als geeignet erscheinen, werden Sie in einem nächsten Schritt zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Auch bei Eignung besteht kein Anspruch auf Aufnahme ins Übersetzungsverzeichnis.
Bewerbungsgespräch
Bei Ihrem Bewerbungsgespräch sitzen Sie zwei Mitgliedern der kantonalen Fachgruppe Übersetzungswesen gegenüber. Ziel des Bewerbungsgespräches ist es, sich ein Bild von der Kandidatin oder dem Kandidaten sowie deren/dessen Motivation für ein künftiges Engagement als Behörden- und Gerichtsdolmetscher/in machen zu können. Das Gespräch findet nach Ihrem Wunsch auf Schweizerdeutsch oder in der deutschen Standardsprache statt und dauert ca. 30 Minuten.
Zulassungskurs und Prüfung
Ob das Bewerbungsgespräch für Sie erfolgreich verlaufen ist, erfahren Sie einige Tage danach. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie die Teilnahmeberechtigung an einem interkantonalen Zulassungskurs. In diesem Kurs erlernen Sie viele wichtige Inhalte (z.B. juristisches Grundwissen, Verhaltensregeln, Dolmetschtechniken etc.), welche Ihnen später behilflich sein werden. Der Kurs dauert zwei ganze Tage sowie einen weiteren Halbtag und findet in der Regel in Olten statt. Abgeschlossen wird der Zulassungskurs mit einer Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Teilnahme am Kurs ist obligatorisch und für Sie kostenpflichtig. Während der Kanton Basel-Landschaft den Grossteil Ihrer Ausbildungskosten übernimmt, beläuft sich Ihr persönlicher Anteil an den Kurskosten auf insgesamt CHF 450.00 (CHF 350.00 für die Kursteilnahme und CHF 100.00 für die Prüfungsteilnahme).
Aufnahme ins Übersetzungsverzeichnis
Wenn Sie den Zulassungskurs besucht und die Prüfung erfolgreich bestanden haben, werden Sie als Dolmetscherin oder als Dolmetscher in das kantonale Übersetzungsverzeichnis aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie von allen kantonalen Behörden und Gerichten für Einsätze gebucht werden. Da der Kanton Basel-Landschaft bei der Ausbildung und der Zulassung seiner Behörden- und Gerichtsdolmetschenden mit anderen Kantonen zusammenarbeitet, können Sie sich als Behörden- und Gerichtsdolmetscher/in des Kantons Basel-Landschaft auf Antrag hin auch in weiteren Kantonen (Basel-Stadt, Schaffhausen, Solothurn, Zug, Zürich) akkreditieren lassen, sofern dort ein Bedarf an Ihrer Arbeitssprache besteht.