Personalrecht

Der Kanton Basel-Landschaft ist ein Arbeitgeber mit einheitlichen personalrechtlichen Anstellungsbedingungen. Das Personalrecht des Kantons Basel-Landschaft gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Direktionen, der Gerichte, der Besonderen Behörden, der rechtlich unselbständigen kantonalen Anstalten und Regiebetrieb und der öffentlichen Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden. Es regelt die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen des Kantons mit seinen Mitarbeitenden, welche öffentlich-rechtlicher Natur sind.
Überblick über die wichtigsten personalrechtlichen Erlasse des Kantons Basel-Landschaft
Personalrecht Stichwortverzeichnis A-Z
Für die einheitliche Anwendung der personalrechtlichen Bestimmungen sorgt das Personalamt mit entsprechenden Richtlinien und Weisungen und berät die Anstellungsbehörden und HR-Beratungen wie auch die Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Institutionen in personalrechtlichen Fragen.