Vorsorgekommission
Aufgaben
Die Vorsorgekommission wahrt die Interessen der aktiven Versicherten und der rentenbeziehenden Personen des Vorsorgewerks Kanton sowie des Arbeitgebers gegenüber der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK). Die Aufgaben der Kommission sind unter anderem:
- die Wahl des Vorsorgeplans
- die jährliche Festlegung des definitiven Zinssatzes für die Verzinsung der Sparkapitalien
- der Beschluss über die Verwendung von freien Mitteln des Vorsorgewerks
- der Beschluss eines allfälligen Sanierungskonzepts bei Unterdeckung.
Zusammensetzung und Wahl
Mitglieder der Vorsorgekommission
Die Vorsorgekommission setzt sich paritätisch aus je vier Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitgebenden und vier Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden zusammen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden werden durch die Mitarbeitenden gewählt, welche beim Vorsorgewerk des Kantons Basel-Landschaft versichert sind. Wählbar sind aktive Versicherte und rentenbeziehende Personen des Vorsorgewerks Kanton Basel-Landschaft sowie nicht bei diesem Vorsorgewerk versicherte Dritte.
Über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder gibt das Wahlreglement der Vorsorgekommission Auskunft.
Angaben zur Wahl der Vertretung der Arbeitnehmenden für die Amtsperiode 2023 - 2026 sind hier abgelegt.