Gestaltung der Arbeitszeit
Familie und Beruf unter einem Hut zu bringen ist nicht immer leicht. Weil das Familienleben manchmal nicht wie vorgesehen nach Plan und Uhrzeit läuft, sind Eltern oft auf eine gewisse Flexibilität seitens des Arbeitsgebers angewiesen. Dazu bietet der Kanton Basel-Landschaft mehrere Möglichkeiten, die Arbeitszeit familienfreundlich einzuteilen:
Jahresarbeitszeit:
Gleitende Arbeitszeiten und ein Jahresarbeitszeitmodell gewährt vielen Mitarbeitenden grosse Gestaltungsfreiheit bei der Arbeitseinteilung. Auch die höchsten Kaderstellen sind berechtigt, angehäufte Mehrstunden zu kompensieren. Ausnahmen sind Bereiche mit Schichtplänen, öffentlichen Schalterzeiten oder anderen betriebsspezifischen Bedingungen.
Teilzeitarbeit:
Sofern die betrieblichen Bedürfnissen dies erlauben, unterstützt der Kanton Teilzeitarbeit für Männer und Frauen. Teilzeitmitarbeitende werden als vollwertige Mitarbeitende wahrgenommen und unterstützt. Bei der Lohnfindung oder Erfahrungsstufen-Berechnungen wird zwischen Vollzeit- und Teilzeitpensen nicht unterschieden.