Gestaltung der Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit:
Gleitende Arbeitszeiten und ein Jahresarbeitszeitmodell gewähren vielen Mitarbeitenden grosse Gestaltungsfreiheit bei der Arbeitseinteilung. Ausnahmen sind Bereiche mit Schichtplänen, öffentlichen Schalterzeiten oder anderen betriebsspezifischen Bedingungen. Entstehende Gleitzeitguthaben können von allen Mitarbeitenden, auch von Kadermitarbeitenden, im festgelegten Rahmen kompensiert werden.
Telearbeit - Homeoffice:
Telearbeit resp. Homeoffice ermöglicht den Mitarbeitenden, einen Teil ihrer Arbeitszeit ausserhalb ihres Büro-Arbeitsplatzes zu erbringen. Die Mitarbeitenden können Arbeitszeit im Umfang von 20 % ihres Beschäftigungsgrads oder mehr an einem Telearbeitsplatz erbringen, sofern die Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt wird.