Gestaltung der Arbeitszeit

Berufliche und ausserberufliche Aufgaben unter einen Hut zu bringen ist nicht immer leicht. Dazu bietet der Kanton Basel-Landschaft mehrere Möglichkeiten, die Arbeitszeiten flexibler einzuteilen:

Jahresarbeitszeit:

Gleitende Arbeitszeiten und ein Jahresarbeitszeitmodell gewähren vielen Mitarbeitenden grosse Gestaltungsfreiheit bei der Arbeitseinteilung. Ausnahmen sind Bereiche mit Schichtplänen, öffentlichen Schalterzeiten oder anderen betriebsspezifischen Bedingungen. Entstehende Gleitzeitguthaben können von allen Mitarbeitenden, auch von Kadermitarbeitenden, im festgelegten Rahmen kompensiert werden. 

Teilzeitarbeit:

Sofern die betrieblichen Bedürfnissen dies erlauben, unterstützt der Kanton Teilzeitarbeit für alle. Die Anstellungsbedingungen unterscheiden nicht zwischen Teilzeit- und Vollzeitmitarbeitenden (Lohnfestlegung, Personalentwicklung, Lohnfortzahlung etc.).

Zusätzlicher Urlaub:
Mitarbeitende haben die Möglichkeit, ihren 13. Monatslohn oder Teile davon als Urlaub zu beziehen.

Telearbeit - Homeoffice:

Telearbeit resp. Homeoffice ermöglicht den Mitarbeitenden, einen Teil ihrer Arbeitszeit ausserhalb ihres Büro-Arbeitsplatzes zu erbringen. Die Mitarbeitenden können Arbeitszeit im Umfang von 20 % ihres Beschäftigungsgrads oder mehr an einem Telearbeitsplatz erbringen, sofern die Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt wird.

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