Lohnsystem
Unser Lohnsystem koppelt die individuelle Lohnentwicklung an die jährliche Leistungsbeurteilung. Als Grundlage dafür dient ein Lohnbandsystem, welches zur Festlegung des Lohns Referenzkurven beizieht und die individuelle Lohnentwicklung der Mitarbeitenden mittels Matrizen steuert.
Festlegen des Lohnes
Im Lohnsystem werden sämtliche Stellen den 28 Lohnbändern zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt funktionsbezogen auf Basis des Einreihungsplans sowie der Modellumschreibungen. Die 27 Erfahrungswerte dienen zur Anfangslohnbestimmung. Der Anfangslohn wird damit durch das Lohnband und den Erfahrungswert bestimmt. Bei der Berechnung des Erfahrungswerts sind den beruflich wie auch den ausserberuflich erworbenen Erfahrungen einerseits und deren Nutzen für den Arbeitgeber andererseits angemessen Rechnung zu tragen.
Jedes Lohnband wird definiert durch einen minimalen und einem maximalen Lohnbetrag. Falls die Erfahrungen von neuen Mitarbeitenden noch nicht ausreichend sind, gelangen die Erfahrungswerte C-A (bisherige Anlaufstufen) zur Anwendung. Bei allen anderen Mitarbeitenden ergibt sich die Position im Lohnband resp. in einem der vier Quartile durch den auf Basis des Erfahrungswerts festgelegten Anfangslohn. Diese Quartile spielen insbesondere bei der Lohnentwicklung eine wichtige Rolle.
Entwicklung des Lohnes
Nach erfolgter Anfangslohnbestimmung folgt die individuelle Lohnentwicklung jährlich aufgrund folgender Faktoren:
- Ergebnis der jährlichen Mitarbeitendenbeurteilung (B, A oder A+)
- Position im Lohnband (Quartil)
- Die durch den Regierungsrat beschlossenen Mittel
Wird die Leistung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der jährlichen Mitarbeitendenbeurteilung mit «gut» (A-Beurteilung) oder «ausserordentlich gut» (A+-Beurteilung) beurteilt, erfolgt im Folgejahr eine individuelle Lohnentwicklung. Die individuelle Lohnentwicklung bei einer «ausserordentlich guten Leistung» ist dabei höher als die Lohnentwicklung bei «guter Leistung». Wird die Leistung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der jährlichen Mitarbeitendenbeurteilung mit «ungenügend» (B-Beurteilung) beurteilt oder liegt keine jährliche Mitarbeitendenbeurteilung vor, erfolgt im folgenden Kalenderjahr keine individuelle Lohnentwicklung.
Der Regierungsrat beschliesst auf Antrag des Personalamts jährlich die Lohnsteuerungsmatrizen, welche die Werte für die jährliche Lohnentwicklung festlegen. Diese Matrizen fassen die Organisationseinheiten zusammen. Dabei wird der prozentuale Wert für die Lohnentwicklung bei guter Leistung (A) abhängig von der Position im Lohnband für alle Mitarbeitenden des Kantons gleich definiert. Die effektive individuelle Lohnentwicklung ergibt sich durch die Multiplikation des zutreffenden Matrizenwerts (abhängig von der Position im Lohnband und der Mitarbeitendenbeurteilung) mit dem Funktionslohn in Franken des Lohnbands. Durch diese Steuerungslogik wird unter anderem sichergestellt, dass keine Verteilvorgaben (z.B. maximal 5 % A+ und mindestens 5 % B) definiert werden müssen, um das Budget von ca. 1 % der Gesamtlohnsumme für die Lohnentwicklung einhalten zu können.