Lohnpolitik

Lohnpolitische Grundsätze des Kantons Basel-Landschaft

Die Grundsätze der Personalpolitik sind in § 6 des Personalgesetzes 1 festgelegt. Soweit keine personalpolitischen Prinzipien durch Gesetz oder Dekret formuliert werden, bestimmt im Weiteren der Regierungsrat die Personalpolitik.

 In diesem Rahmen gelten folgende lohnpolitische Grundsätze:

Umsetzung und Instrumente der Lohnpolitik 


* RRB 2011-0230

[1] Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz), SGS 150

[2] Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret), SGS 150.1


↑Zum Seitenanfang

Kontakt

Personalamt
Kompetenzzentrum Personal
Personalhonorierung
Rheinstrasse 24
4410 Liestal
Telefon 061 552 52 30

Lageplan

Behördenverzeichnis

Kontakte für Mitarbeitende und Führungskräfte