Krankheit und Unfall
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft sind bei der ZURICH oder bei der SUVA gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle versichert. Unfallmeldungen werden ausschliesslich elektronisch übermittelt.
Unsere Versicherer nutzen dazu die EDV-Lösung Sunetplus. Kantonsmitarbeitende erfassen ihre Unfallmeldung online über ein Webformular. Das Dienstleistungszentrum Personal ist für die Weiterbearbeitung und Übermittlung der Unfalldaten zuständig. Die Datensicherheit wird mit einem umfassenden Berechtigungssystem gewährleistet.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren ist es möglich, dass die Zurich die Mitarbeitenden bei einem Unfall direkt kontaktiert.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird der vereinbarte Lohn gemäss den gesetzlichen Bestimmungen weiter ausbezahlt.
(§13, Personalverordnung 153.12)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in begründeten Fällen verpflichtet werden, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen. (§43, Personalgesetz 150; §16 und §17 Personalverordnung 153.12)
Achtung:
- Sind Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft bei weiteren Arbeitgebern angestellt, ist die Versicherung desjenigen Arbeitgebers zuständig, bei welchem die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter vor dem Unfall zuletzt tätig war und bei dem sie bzw. er für Nichtberufsunfälle versichert ist.
- Melden Sie bitte Rückfälle und Spätfolgen eines Unfalles (NBU und BU) demjenigen Arbeitgeber, bei dem Sie zum Zeitpunkt des Unfalles beschäftigt waren.