Austrittsmonitoring

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Als Arbeitgeber interessiert sich der Kanton Basel-Landschaft sehr für die Meinungen der Mitarbeitenden und möchte von ihren Erfahrungen aus dem vergangenen Arbeitsverhältnis lernen und sich weiterentwickeln. Wie haben die Mitarbeitenden die Zeit beim Kanton Basel-Landschaft erlebt? Was waren die Beweggründe der Mitarbeitenden, den Arbeitsvertrag aufzulösen? Aus diesem Grund stellt das Austrittsmonitoring seit 2015 als Teil des Offboardings ein systematisches Vorgehen bei der Erfassung der Austrittsgründe sicher.
Wer wird befragt und wie wird die Anonymität gewährleistet?
Bei Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags durch Mitarbeitende oder bei einer ordentlichen sowie vorzeitiger Pensionierung wird den Mitarbeitenden vor dem Austritt automatisch eine Einladung zur Austrittsbefragung zugestellt.
Damit der Kanton Basel-Landschaft aus den eingereichten Antworten der Mitarbeitenden keine Rückschlüsse auf die Verfassenden ziehen kann, wird das Austrittsmonitoring von dem externen Beratungs- und Forschungsunternehmen Empiricon durchgeführt, welches alle eingegangenen Fragebogen anonym auswertet. Die anonymen Ergebnisse werden dem Personalamt in einem jährlichen Report zur Verfügung gestellt.
Der gesamte Prozessablauf sowie die Handhabung der Daten erfüllen alle Anforderungen an die Datenschutzbestimmungen des Kantons Basel-Landschaft. Die Erfassung der Austrittsgründe und die innovative Befragungsmethode lassen offene und ehrliche Antworten zu.
Was wird mit den Antworten gemacht?
Die anonymen Ergebnisse dieser Befragung dienen dem Kanton als Anhaltspunkt für mögliche Veränderungsmassnahmen. Eine kontinuierliche Messung zeigt Entwicklungen auf und identifiziert wichtige Gründe und Motive der Befragten. Die Daten liegen zudem in strukturierter sowie systematischer Form vor, welche Vergleiche und Langzeitanalysen zulässt.