Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019
08.03.2016
Der Regierungsrat nimmt in einem Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement Stellung zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019. Er verlangt in seiner Vernehmlassung ausdrücklich, dass das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 nicht zu einer Lastenabwälzung auf die Kantone führen darf. Trotz teilweise einschneidender Sparprogramme weisen 19 Kantone für 2016 einen negativen Voranschlag aus. Eine weitere Lastenabwälzung auf die Kantone hätte zur Folge, dass auch die vom Kanton Basel-Landschaft zur Sanierung des Haushalts unternommenen Anstrengungen teilweise oder vollständig zunichte gemacht würden.
Der Regierungsrat beantragt dem Eidgenössischen Finanzdepartement deshalb eine Reihe von Änderungen am Stabilisierungsprogramm 2017–2019. In seiner Vernehmlassung beantragt er, auf diejenigen Massnahmen zu verzichten, die faktisch zu einer Lastenabwälzung auf die Kantone führen. Konkret geht es um die neue Berechnung der Beiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, die Kürzung der Bundeseinlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF), die Senkung des Bundesbeitrags zur Prämienverbilligung und die Plafonierung der Beiträge an die kantonalen Hauptstrassen.
Der Regierungsrat spricht sich zudem gegen folgende Punkte aus: die vorgeschlagene Verzögerung des Ausbaus der Empfangs- und Verfahrenszentren, die Kürzung des Bundesbeitrags an die kantonalen Integrationsprogramme, den Verzicht auf den Zuschlag Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene/Flüchtlinge, die Kürzung der Kredite für die Baubeiträge Administrativhaft sowie die Finanzierung der Aufsichtsaufgaben der AHV durch den AHV-Fonds. Mit diesen Massnahmenvorschlägen wird der Bundesrat den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht oder sie laufen diesen zuwider.
Abgelehnt werden auch Massnahmen, deren Folgen für die Kantone auf der Grundlage der Vernehmlassungsunterlagen nicht beurteilt werden können. Es geht dabei um die Massnahmen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation, den Aufgabenverzicht beim zivilen Zoll, die Reduktion und Konzentration der Koordinationstätigkeiten mit den Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland und die Einsparungen beim Informationsaustausch (Visainformationssystem, Schengen Informationsaustausch, Nachforschung nach vermissten Personen).
Für Rückfragen
Lothar Niggli, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 02
Der Regierungsrat beantragt dem Eidgenössischen Finanzdepartement deshalb eine Reihe von Änderungen am Stabilisierungsprogramm 2017–2019. In seiner Vernehmlassung beantragt er, auf diejenigen Massnahmen zu verzichten, die faktisch zu einer Lastenabwälzung auf die Kantone führen. Konkret geht es um die neue Berechnung der Beiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, die Kürzung der Bundeseinlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF), die Senkung des Bundesbeitrags zur Prämienverbilligung und die Plafonierung der Beiträge an die kantonalen Hauptstrassen.
Der Regierungsrat spricht sich zudem gegen folgende Punkte aus: die vorgeschlagene Verzögerung des Ausbaus der Empfangs- und Verfahrenszentren, die Kürzung des Bundesbeitrags an die kantonalen Integrationsprogramme, den Verzicht auf den Zuschlag Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene/Flüchtlinge, die Kürzung der Kredite für die Baubeiträge Administrativhaft sowie die Finanzierung der Aufsichtsaufgaben der AHV durch den AHV-Fonds. Mit diesen Massnahmenvorschlägen wird der Bundesrat den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht oder sie laufen diesen zuwider.
Abgelehnt werden auch Massnahmen, deren Folgen für die Kantone auf der Grundlage der Vernehmlassungsunterlagen nicht beurteilt werden können. Es geht dabei um die Massnahmen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation, den Aufgabenverzicht beim zivilen Zoll, die Reduktion und Konzentration der Koordinationstätigkeiten mit den Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland und die Einsparungen beim Informationsaustausch (Visainformationssystem, Schengen Informationsaustausch, Nachforschung nach vermissten Personen).
Für Rückfragen
Lothar Niggli, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 02