Vernehmlassung zum Ausgleichsfondsgesetz
25.08.2015
Vernehmlassung zum Ausgleichsfondsgesetz
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherung Stellung genommen.
Der Regierungsrat begrüsst darin das neue Ausgleichsfondsgesetz, das alle Herausforderungen, welche an die Ausgleichsfonds gestellt werden, klarer regelt: Die Anstaltsform, die organisatorische Aufsicht in Ergänzung zur Fachaufsicht des Bundes, die Grundzüge der Betriebsorganisation und die Finanzierung. Hiermit wird die Grundlage für eine verbesserte Organisation geschaffen.
Den Vorschlag des Bundesrates, die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle für die Anstalt der Ausgleichsfonds vorzusehen, lehnt der Regierungsrat hingegen ab. Stattdessen unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag der eidgenössischen AHV/IV-Kommission, eine fachlich geeignete, verwaltungsexterne Revisionsstelle als gesetzliche Prüfstelle zu bestellen. Dies entspricht der Handhabung, wie sie heute bereits bei der Suva und der Publica erfolgt.
Für Rückfragen
Daniel Schweighauser, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 61 95