Verlängerung des Konzessionsvertrags mit der Schweizer Salinen AG: Regierungsrat will Vorlage aufgrund neuer Erkenntnisse überarbeiten

26.04.2023

Der Regierungsrat ersucht den Landrat, ihm die Vorlage mit konkreten Aufträgen zur Überarbeitung und Neuverhandlung des Konzessionsvertrags zurückzuweisen. Eine Messkampagne der Schweizer Salinen AG hat neue Erkenntnisse gebracht. Die Regierung wird mit der neuen Vorlage beantragen, das Gebiet «Rütihard» bei Muttenz aus dem Konzessionsgebiet zu entfernen. 

Im Juni 2021 überwies der Regierungsrat seine Vorlage Nr. 2021/478 betreffend eine «Verlänge­rung des Konzessionsvertrags mit der Schweizer Salinen AG» an den Landrat. Dabei legte er besonderen Wert auf die Anpassung der Konzession an die heutigen bau- und umweltrechtlichen Anforderungen. Dies beinhaltet insbesondere die Verankerung von Überwachungs- und Nachsorgepflichten sowie von finanziellen Sicherungsinstrumenten. Darüber hinaus soll die Stabilität der Konzession auch unter veränderten Marktbedingungen sichergestellt werden. Die Konzession soll um weitere 50 Jahre – also bis zum 31. Dezember 2075 – verlängert werden. Damit werden die Versorgung der Schweiz mit qualitativ hochwertigem Salz sichergestellt und die positiven wirtschaftlichen Effekte für Kanton und Gemeinden fortgesetzt. 

Kavernen-Teilverbruch bei Muttenz

Die Schweizer Salinen AG setzt langfristiges Überwachungs- und Nachsorgekonzept um. An ihrer Medieninformation vom 16. Februar 2022 hielt sie hierzu fest, dass sie seit Herbst 2021 Vor­bereitungsarbeiten und Kontrollmessungen auf den Solfeldern «Sulz» (seit 2019 inaktiv) und «Grosszinggibrunn» (noch aktiv) bei Muttenz durchführe. Ein Drittel der insgesamt 25 Kavernen im ehemaligen Solfeld «Sulz» waren zu diesem Zeitpunkt bereits untersucht. Bei einer der besagten Kavernen wurde eine deutliche Abweichung des Ist- vom Soll-Zustand festgestellt. Dabei handelt es sich um einen Teilverbruch einer Kaverne, welche sich in einer Tiefe von circa 330 Metern befindet. 

Angesichts dieser Entwicklungen ersuchte die Schweizer Salinen AG den Regierungsrat im März 2022, die Beratungen zur Konzessionsverlängerung im Landrat aussetzen zu lassen, bis nach ungefähr einem Jahr alle Abklärungen abgeschlossen seien. Der Regierungsrat empfahl hierauf dem Parlament via dessen Finanzkommission, die Beratungen zur Vorlage zu unterbrechen und diese vorläufig zurückzustellen. Der Landrat stellte die Vorlage in der Folge vorläufig zurück (vgl. Beschluss des Landrats Nr. 1481 vom 5. Mai 2022). 

Neubeurteilung der Lage

Der Regierungsrat hat festgestellt, dass aufgrund der Erkenntnisse aus der Messkampagne der Schweizer Salinen AG eine umfassende Prüfung und allfällige Anpassung der bisherigen Vorlage angezeigt ist. Hierzu wird der Regierungsrat das Geschäft nochmals als Ganzes beurteilen und entsprechend anpassen. Von besonderer Bedeutung sind:
  • der Umfang des Konzessionsgebiets – insbesondere wird der Regierungsrat dem Landrat vorschlagen, das Solgebiet «Rütihard» zu entfernen,
  • die Konzessionsdauer – bisher fünfzig Jahre – sowie
  • die Themen «Haftung und Finanzierung», «Unterhaltspflichten» und «Überwachungs- und Nachsorgepflichten».

Deshalb hat der Regierungsrat dem Landrat nun beantragt, die Sistierung der Beratungen aufzuheben und die Vorlage mit Aufträgen zur Überarbeitung und zur entsprechenden Neuverhandlung des Konzessionsvertrags an ihn zurückzuweisen. 

Landratsvorlage (Geschäft Nr. 2021/478)