Therwil: Beschluss über Wasserrappen aufgehoben

24.06.2014
Therwiler Gemeindeversammlungsbeschluss über einen Wasserrappen für Wasserhilfsprojekte aufgehoben
 
Der Regierungsrat hat den Beschluss der Gemeindeversammlung Therwil vom 11. Dezember 2013 über die Einführung eines Wasserrappens für weltweite Wasserhilfsprojekte auf Beschwerde hin aufgehoben.

 
Die Gemeindeversammlung hatte beschlossen, dass die Wasserkasse mit einem Rappen pro Kubikmeter verbrauchten Wassers für die weltweite Unterstützung nachhaltiger Projekte für sauberes Trinkwasser belastet wird. Der Beschwerdeführer hat moniert, dass für diesen Beschluss die rechtliche Grundlage fehle. Der Regierungsrat hat dem Beschwerdeführer Recht gegeben und festgehalten, dass aufgrund der kantonalen Wasserversorgungsgesetzgebung Gelder der kommunalen Wasserkasse nur zweckgebunden, d.h. nur für kommunale Wasserversorgungsprojekte verwendet werden dürfen. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss verletzt diesen Grundsatz, so dass ihn der Regierungsrat aufheben musste.