Teilrevision des Personalgesetzes in Vernehmlassung

29.03.2016
Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung. Auslöser dieser Teilrevision sind zwei überwiesene Motionen.

Es handelt sich dabei einerseits um die Motion von Regula Meschberger (Nr. 2013/101), wonach das Kantonsgericht zuständig sein soll für die Behandlung von Beschwerden gegen anstellungsrechtliche Verfügungen der Aufsichtsstelle Datenschutz sowie der Finanzkontrolle, und andererseits um die Motion von Jürg Wiedemann (Nr. 2013/027), wonach eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, um Whistleblower im Kanton Basel-Landschaft besser zu schützen.

Die erforderliche Anpassung des Personalgesetzes in diesen beiden Punkten ist zum Anlass genommen worden, das Personalgesetz zusätzlich in weiteren Bestimmungen zeitgemässer auszugestalten. So sollen die möglichen Gründe für eine ordentliche Kündigung seitens Arbeitgeber neu nicht mehr abschliessend, sondern beispielhaft im Personalgesetz aufgeführt werden, die Regelung der Fort- und Weiterbildung soll der heutigen Praxis auf dem Weiterbildungsmarkt entsprechend ausgestaltet werden, und es soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei Arbeitsunfähigkeit infolge Invalidität auch bei Ausrichtung einer vollen Rente ein neues Arbeitsverhältnis abschliessen zu können. Zudem wird die Praxis, wonach der Schulrat Beschwerdeinstanz bei Verfügungen der Schulleitungen als Anstellungsbehörde ist, ins Personalgesetz aufgenommen.

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, den politischen Parteien und den interessierten Organisationen läuft bis zum 23. Juni 2016.

> Vernehmlassung

  
Für Rückfragen
Sarah von Gunten, Leiterin Personalrecht, Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 55 78