Teilrevision des kantonalen Haftungsgesetzes in Vernehmlassung
03.11.2015
Einführung des doppelten Instanzenzuges für medizinische Staatshaftungsfälle
Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des kantonalen Haftungsgesetzes in die Vernehmlassung.
Mit der Teilrevision soll eine Diskrepanz behoben werden, die das aktuelle Haftungsgesetz gegenüber dem Bundesrecht aufweist: Obwohl letzteres für Fälle der medizinischen Staatshaftung einen doppelten Instanzenzug voraussetzt, werden solche Fälle im Kanton Basel-Landschaft vom Kantonsgericht als erster und einziger Instanz beurteilt. Dies birgt das Risiko, dass das Bundesgericht im Falle eines Weiterzuges nicht auf die Beschwerde eintritt. Diese Unstimmigkeit soll durch Einschalten einer zusätzlichen ersten Instanz behoben werden.
Die Vernehmlassung bei den politischen Parteien sowie interessierten Organisationen läuft bis am 8. Februar 2015.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Stephanie Matter, Generalsekretariat, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 66 16
Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des kantonalen Haftungsgesetzes in die Vernehmlassung.
Mit der Teilrevision soll eine Diskrepanz behoben werden, die das aktuelle Haftungsgesetz gegenüber dem Bundesrecht aufweist: Obwohl letzteres für Fälle der medizinischen Staatshaftung einen doppelten Instanzenzug voraussetzt, werden solche Fälle im Kanton Basel-Landschaft vom Kantonsgericht als erster und einziger Instanz beurteilt. Dies birgt das Risiko, dass das Bundesgericht im Falle eines Weiterzuges nicht auf die Beschwerde eintritt. Diese Unstimmigkeit soll durch Einschalten einer zusätzlichen ersten Instanz behoben werden.
Die Vernehmlassung bei den politischen Parteien sowie interessierten Organisationen läuft bis am 8. Februar 2015.
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