Stabiler und ausgewogener Finanzplan für das Baselbiet

29.09.2021

Kanton Basel-Landschaft präsentiert Aufgaben- und Finanzplan 2022–2025

Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Jahre 2022–2025 ist geprägt von positiven Ergebnissen in allen vier Planjahren. Die dynamische Konjunktur und die höheren Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank sind wesentliche Einflussfaktoren. Der Regierungsrat geht beim Budget 2022 von einem Überschuss von 9 Millionen Franken im Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung aus. Das Eigenkapital beträgt 569 Millionen Franken. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 168 Millionen Franken. 

Der AFP 2022–2025 weist in allen vier Jahren schwarze Zahlen aus: Im Budget 2022 ist ein Überschuss der Erfolgsrechnung von 9 Millionen Franken eingeplant (Budget 2021: -1,1 Millionen Franken). Für die drei Finanzplanjahre 2023–2025 rechnet der Regierungsrat mit Überschüssen von 17 Millionen Franken, 53 Millionen Franken und 82 Millionen Franken. Die dynamische Konjunktur und die höheren Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank machen dies möglich. Entscheidend ist aber auch, dass der Regierungsrat den finanziellen Handlungsspielraum zurückhaltend und mit Augenmass nutzt.

Die positive Planung resultiert trotz eines historischen wirtschaftlichen Einbruchs im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie. Die aktuelle Prognose von BAK Economics geht davon aus, dass die schweizerische Wirtschaftsleistung in den nächsten Jahren dynamisch wächst und ab dem Jahr 2023 fast vollständig wieder das Niveau erreicht, das sie ohne Covid-19 erreicht hätte. Auf dieser Prognose beruht unter anderem die aktuelle Steuerschätzung. Die Prognosen sind aber nach wie vor mit grossen Unsicherheiten behaftet. 

Zurückhaltende Planung bei den Gewinnausschüttungen der SNB

Eine positive Entwicklung darf auch bei der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erwartet werden. Die Gewinnausschüttung der vergangenen Jahre, der Halbjahresabschluss 2021 der SNB sowie die Vereinbarung zwischen der SNB und dem Eidgenössischen Finanzdepartement sehen bis zu sechsfache Ausschüttungen vor und führen im Kanton Basel-Landschaft zur Budgetierung einer dreifachen Gewinnausschüttung im Jahr 2022, was einer Erhöhung um 23 Millionen Franken gegenüber der bisherigen Planung entspricht. In den Finanzplanjahren 2023 bis 2025 wird jeweils eine doppelte Gewinnausschüttung geplant. 

Ertrag wächst stärker als der Aufwand

Das Budget 2022 weist gegenüber dem Budget des Vorjahres einen Anstieg beim Aufwand von 78,6 Millionen Franken auf (2,7 Prozent). Dieser Anstieg kommt neben anderem durch einen höheren Transferaufwand zustande. Neben kaum steuerbaren Positionen fallen darunter auch Covid-19-bedingte Ausgaben im öffentlichen Verkehr (10 Millionen Franken) und für den Schutzschirm für überregionale Grossveranstaltungen (netto 6 Millionen Franken). Der Ertrag wächst mit 88,6 Millionen Franken (3,1 Prozent) stärker an als der Aufwand, was zu einem grossen Teil auf die Steuereinnahmen zurückzuführen ist. Der Saldo der Erfolgsrechnung fällt dadurch um 10,1 Millionen höher aus als noch im Budget 2021.

Bis zum Jahr 2025 steigt der Aufwand gegenüber dem Budget 2022 durchschnittlich um 0,2 Prozent pro Jahr an. Der Ertrag nimmt im gleichen Zeitraum durchschnittlich um 1,0 Prozent pro Jahr zu. Dadurch erhöht sich der positive Saldo in der Erfolgsrechnung auf 82 Millionen Franken im Jahr 2025. 

Schwerpunkte des Regierungsrats im AFP 2022–2025

Die Entwicklungsstrategie des Regierungsrats sieht weiterhin vor, den engen finanziellen Handlungsspielraum verantwortungsbewusst zu nutzen und Schwerpunkte zu setzen bzw. an ihnen festzuhalten. Für neue Vorhaben wurden 15 Millionen Franken bereitgestellt. Neben dem strategischen Schwerpunkt Digitalisierung hat sich der Regierungsrat dabei an den Strukturstärkungsmassnahmen gemäss Langfristplanung und Covid-19-Bericht orientiert. Die Langfristplanung ist die Grundlage für die Entwicklungsstrategie des Regierungsrats für den Kanton Basel-Landschaft. Der Fokus im AFP 2022–2025 liegt dabei auf den Themenfeldern Bildung und Innovation, Wirtschaftsleistung und -struktur, Arbeitsmarkt und Soziale Sicherheit, Steuerbelastung und Kostenumfeld sowie Gesundheit. 

Leichte Erhöhung der Nettoverschuldung notwendig

Der Selbstfinanzierungsgrad im Budget 2022 beträgt 94 Prozent. Mit diesem Wert können die Nettoinvestitionen nicht ganz aus eigenen Mitteln finanziert werden. In den Finanzplanjahren wird zur Finanzierung der Investitionen trotz positivem Saldo der Erfolgsrechnung ebenfalls eine Erhöhung der Nettoverschuldung notwendig. Erst im Jahr 2025 zeichnet sich dank einem Selbstfinanzierungsgrad von 103 Prozent ein positiver Finanzierungssaldo ab. Über die vier AFP-Jahre summiert sich der Finanzierungssaldo auf -39 Millionen Franken. 

Hohe Investitionen in den nächsten Jahren

Der Kanton Basel-Landschaft investiert weiterhin kräftig. Die Nettoinvestitionen im Budget 2022 betragen 168 Millionen Franken. Auch in den Folgejahren wird viel investiert: Im Durchschnitt der vier AFP-Jahre betragen die geplanten Nettoinvestitionen 200 Millionen Franken pro Jahr. Grössere Projekte im Budget 2022 sind der Vollanschluss Aesch mit 14 Millionen Franken, der Doppelspurausbau Spiesshöfli in Binningen der BLT-Linien 10 und 17 mit 10 Millionen Franken, die ARA Basel (ProRheno) mit 10 Millionen Franken sowie die zweite Etappe der Römerstadt Augusta Raurica (Funddepots) in Augst mit 8 Millionen Franken. 

Positive Entwicklung beim Eigenkapital

Das Eigenkapital ohne Zweckvermögen steigt im Budget 2022 auf 466 Millionen Franken und bis zum Jahr 2025 auf 616 Millionen Franken an. Die Gesetzesbestimmungen zur Schuldenbremse werden eingehalten. Unter Einbezug der Zweckvermögen beträgt das Eigenkapital im Budget 2022 sogar 569 Millionen Franken.

Im AFP 2022–2025 ist ein Abbau des Bilanzfehlbetrages in der Höhe von jährlich 55,5 Millionen Franken vorgesehen. Per Ende 2025 beträgt der Bilanzfehlbetrag damit voraussichtlich 417 Millionen Franken. Dank der höheren Abtragung in den Jahren 2017 bis 2019 sind das 249 Millionen Franken mehr als bei einer linearen Abtragung des Bilanzfehlbetrags.