Sofortmassnahmen: steuerliche Anreize, Vereinfachungen für KMU

24.06.2014
Zwei Sofortmassnahmen sorgen für steuerlichen Anreiz und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen
 
Mit zwei Sofortmassnahmen werden insbesondere für die die KMU-Wirtschaft im Kanton Basel-Landschaft neue steuerliche Anreize und Vereinfachungen eingeführt. Zum einen wird die Möglichkeit ausgedehnt, Rückstellungen für Forschung zu bilden. Zum anderen sind neu Direktabschreibungen auf beweglichen Wirtschaftsgütern zulässig. Beide Massnahmen wurden im Rahmen der Baselbieter Wirtschaftsförderung evaluiert.

 
Mit der Erhöhung der zulässigen Forschungsrückstellung hat der Kanton Basel-Landschaft die attraktivste Regelung schweizweit, was ausgezeichnet zum Innovationsstandort Nordwestschweiz passt. Gemäss geltendem Recht sind Rücklagen für Forschung steuerlich zulässig, wenn Grundlagenforschung oder angewandte Forschung betrieben werden. Solche Rückstellungen durften bisher insgesamt einen Fünftel des Forschungsaufwands der letzten fünf Jahre nicht übersteigen. Die Grenze wurde von einem Fünftel auf einen Drittel erhöht. Es dürfen somit zusätzliche Rückstellungen gebildet werden. Im einzelnen Geschäftsjahr können dabei Rücklagen bis höchstens 20 Prozent des steuerbaren Geschäftseinkommens bzw. Gewinns gebildet werden. Die Quote von 20 Prozent ist die höchste der Schweiz und wird beibehalten. Die meisten Kantone kennen die bundesrechtliche Regelung für Rücklagen, bei der bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinns, höchstens jedoch bis zu 1 Mio. Franken Rückstellungen für Drittforschung zulässig sind. Im Gegensatz zu den meisten Kantonen und zum Bund sind im Kanton Basel-Landschaft zudem nicht nur Rückstellungen für die Forschung durch Dritte, sondern auch solche für die Eigenforschung zulässig.
 
Mit der zweiten Sofortmassnahme, der Einführung von Direktabschreibungen, wird den Unternehmen ermöglicht, Ausgaben für laufend zu ersetzende, schnell abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 5'000 Franken direkt dem Aufwand zu belasten. Eine höhere Wertgrenze ist aufgrund des geltenden Steuergesetzes nicht möglich. Die Möglichkeit zu Direktabschreibungen führt in erster Linie zu Vereinfachungen im Rechnungs- und Steuerwesen der KMU. Aber auch für die Steuerverwaltung werden sich künftig diverse Nachfragen und Abklärungen im Veranlagungsverfahren erübrigen. Somit bildet diese Massnahme auch einen Beitrag zur administrativen Entlastung der KMU.
 
Beide Massnahmen wurden im Rahmen der Baselbieter Wirtschaftsförderung evaluiert. Mit der vom Regierungsrat lancierten Wirtschaftsoffensive soll das Baselbiet an Attraktivität gewinnen und der Wirtschaftsstandort Baselland gestärkt werden. Im Rahmen des Teilprojekts Steuern und Abgaben wurde in der ersten Phase der Wirtschaftsoffensive ein Tax Guide in Deutsch und Englisch erstellt. In der zweiten Phase waren als Zielsetzung steuerliche Quick Wins zu identifizieren und umzusetzen.
 
Direktabschreibungen können auf Vollzugsebene durch Anpassung der Verwaltungspraxis eingeführt werden. Sie gelten sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Staats- und Gemeindesteuer. Die Steuerverwaltung wird ein entsprechendes Merkblatt auf ihrer Homepage veröffentlichen. Für die Erhöhung der Forschungsrücklagen war hingegen eine Änderung der Steuerverordnung notwendig, die der Regierungsrat heute beschlossen hat. Diese Anpassung ist nur auf kantonaler Ebene und Gemeindeebene wirksam. Beide Massnahmen gelten für alle nach dem 1. Juli 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre.