Seltisberger Gemeindeversammlung: Beschwerde abgewiesen

19.11.2013
Beschwerde gegen die Seltisberger Gemeindeversammlung abgewiesen
 
Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Ablehnung der Zonenplanmutation für Alterswohnungen an der Gemeindeversammlung Seltisberg vom 18. Juni 2013 rechtens gewesen ist. Er hat eine entsprechende Beschwerde eines Seltisberger Stimmberechtigten abgewiesen.
 
Die Gemeindeversammlung hatte über die Umzonung von Baugebiet und Landwirtschaftsgebiet in eine Zone für die Erstellung von Gebäuden für betreutes Wohnen im Alter zu beschliessen. Die Abstimmung erfolgte offen und ergab eine knappe Zustimmung zur Zonenplanmutation. Während der Abstimmung herrschte grosse Unruhe im Saal, so dass ein Stimmenzähler Nachzählen verlangte. Der Gemeinderat entschied, die Abstimmung zu wiederholen, worauf ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt und angenommen wurde. Die nunmehr geheim durchgeführte Abstimmung ergab eine knappe Ablehnung der Vorlage. In der Folge focht ein Stimmberechtigter die zweite Abstimmung beim Regierungsrat an und verlangte, dass die erste Abstimmung, die Zustimmung zur Zonenplanmutation, gültig erklärt wird. Er begründete seine Beschwerde damit, dass der Antrag auf geheime Abstimmung vor der ersten Abstimmung hätte gestellt werden müssen.
 
Der Regierungsrat hält in seinem Entscheid fest, dass der Gemeinderat die Abstimmung zu Recht wiederholen liess. Das erste, offene Abstimmungsverfahren verletzte die Kantonsverfassung, die gebietet, dass der Wille der Stimmberechtigten bei Wahlen und Abstimmungen zuverlässig zum Ausdruck kommen muss. Diese Zuverlässigkeit des Abstimmungsergebnisses war aufgrund der unsicheren Stimmenauszählung nicht gegeben. Damit war die erste Abstimmung ungültig. Erst die zweite Abstimmung war gültig, und der Antrag auf geheime Durchführung wurde vorher und damit zum korrekten Zeitpunkt gestellt.