Regierungsrat schickt neuen Baselbieter Finanzausgleich in die Vernehmlassung

14.10.2008
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute den Entwurf für eine Totalrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) verabschiedet und in die dreimonatige Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden, Gemeinden und der Verwaltung geschickt. Die Inkraftsetzung des neuen FAG ist auf den 1. Januar 2010 geplant. Der neue Baselbieter Finanzausgleich besteht aus den drei zentralen Elementen Ressourcenausgleich (bestehend aus einem horizontalen Ausgleich, aus Zusatzbeiträgen und aus Einzelbeiträgen), Ausgleichsfonds und Sonderlastenabgeltung. Die neue Lösung ist für den Kanton und die Gemeinden insgesamt kostenneutral.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute den Entwurf für eine Totalrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) verabschiedet. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hatte zum Teil markante finanzielle Auswirkungen auf einzelne Gemeinden. Diese Belastungen waren eine Folge des NFA-bedingten Systemwechsels von den Gemeindebeiträgen an die Alters- und Pflegeheimbewohner/innen hin zu den Gemeindebeiträgen an die EL-Kosten. Die Beiträge an die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen wurden aufgrund des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) von den einzelnen Gemeinden oder Gemeindegruppen nach dem Verursacherprinzip getragen. Die Ergänzungsleistungen werden hingegen von den Gemeinden solidarisch aufgrund ihrer Finanzausstattung finanziert.

Indexierung hat nicht die gewünschte Wirkung
Das Ungleichgewicht beim Finanzausgleich ist aber nicht nur auf die NFA zurückzuführen. Eine vom Statistischen Amt durchgeführte Analyse zeigt, dass der Finanzausgleich in den letzten Jahren bei den finanzschwachen Gemeinden zu einer Überversorgung und bei den finanzstärkeren Gemeinden zu einer Unterversorgung der Mittel geführt hat. Mit der Teilrevision des Finanzausgleichs anlässlich des neuen Bildungsgesetzes wurden im Jahr 2003 ein Hochbetagtenindex und ein Sozialindex eingeführt mit dem Ziel, den besonderen Belastungen von Gemeinden bei den Lasten des Alters und den Lasten aus Sozialhilfefällen Rechnung zu tragen. Die Erfahrung zeigt nun, dass die gewünschte Wirkung bei den betroffenen Gemeinden nicht eingetreten ist. Dazu kommt, dass beim heutigen System bei den Subventionen an die Besoldungen an die Lehrpersonen und an das Sekretariatspersonal ein falscher Anreiz besteht. Die Zusammenarbeit unter den Gemeinden wird durch die aktuell geltende Regelung bei den "gemischten Subventionssätzen" erschwert. Dadurch werden kostengünstigere Strukturen verhindert.

Handlungsbedarf beim Finanzausgleich frühzeitig erkannt
Der Regierungsrat hat den Handlungsbedarf beim Finanzausgleich frühzeitig erkannt. Im September 2006 setzte er eine 16köpfige Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, den Entwurf eines total revidierten Finanzausgleichsgesetzes auszuarbeiten. Im Juni 2007 legte er fest, dass das neue FAG auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten sollte. Im Mai 2008 erweiterte er den Auftrag in dem Sinne, dass die heutigen Beiträge der Gemeinden an die Jugendhilfe und an den öffentlichen Verkehr vom Kanton übernommen und im Gegenzug die Gemeinden den ungebundenen Finanzausgleich unter den Gemeinden als so genannten horizontalen Ressourcenausgleich selber regeln. Die Arbeitsgruppe hat in 14 Sitzungen den vom Regierungsrat heute verabschiedeten Entwurf ausgearbeitet.

Neue Lösung mit drei zentralen Elementen
Die zentralen drei Elemente des neuen Baselbieter Finanzausgleichs sind der Ressourcenausgleich (bestehend aus einem horizontalen Ausgleich, aus Zusatzbeiträgen und aus Einzelbeiträgen), der Ausgleichsfonds und die Sonderlastenabgeltung. Die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs macht deutlich, dass der neue Finanzausgleich ein Solidarwerk unter den Gemeinden ist: Gemeinden helfen Gemeinden.

Beim horizontalen Finanzausgleich , der ein reiner Ressourcenausgleich ist, finanzieren die finanzkräftigen Gemeinden den ungebundenen Finanzausgleichsbetrag. Die Summe, die zur Verfügung gestellt wird, ist mit 44 - 47 Mio. Franken etwas mehr als halb so gross wie beim vertikalen Finanzausgleich. Massgebende Kennzahl für den horizontalen Finanzausgleich ist die Steuerkraft einer Gemeinde.

Der zusätzliche Ausgleich durch die Zusatzbeiträge ist neu und stellt neben dem horizontalen Ausgleich eine zweite Verteilung dar. Diese ist notwendig, weil sonst die Finanzversorgung der rund 30 steuerkraftschwachen Gemeinden gegenüber heute über Gebühr reduziert würde. Alimentiert werden die Zusatzbeiträge aus dem Ausgleichsfonds, der von den Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl geäufnet wird.

Neben Beiträgen für individuelle, spezielle Investitionsprojekte wird mit dem Einzelbeitrag neu die Beitragsmöglichkeit an die Gesamtheit oder an einzelne Aufgaben geschaffen. Damit soll erreicht werden, dass eine Gemeinde beispielsweise nicht einen unangemessen hohen Steuerfuss beschliessen muss, um sich finanzieren zu können. Die Gewährung eines solchen Beitrags setzt eine umfassende Analyse des gesamten Finanzhaushalts der betroffenen Gemeinde voraus.

Der Ausgleichsfonds basiert neu auf der Lösung, einen Solidarbeitrag aller Gemeinden, einen bestimmten Betrag pro Einwohner und Jahr, in den bestehenden Fonds einzubezahlen. Die Höhe des Betrags richtet sich jeweils nach dem Bedarf und darf 30 Franken pro Einwohner und Jahr nicht überschreiten. Aus dem Fonds werden die Zusatz- und die Einzelbeiträge geleistet.

Das Konzept der Sonderlastenabgeltung sieht vor, dass Gemeinden, die in einem kostenmässig relevanten Bereich - wie zum Beispiel dem Bildungswesen oder der Sozialhilfe - überdurchschnittliche Belastungen aufweisen, durch eine Sonderlastenabgeltung angemessen entschädigt werden können.

Kostenneutral für den Kanton und die Gemeinden insgesamt
Im Zwischenergebnis ergibt sich auf der Basis des Budgets 2008 ein Saldo zulasten der Gemeinden von 41 Mio. Franken; dieser Saldo wird beim Anteil der Gemeinden an den Kosten der Ergänzungsleistungen des Kantons (EL-Schlüssel) kompensiert. Dieser EL-Schlüssel beträgt für die Gemeinden neu 36 Prozent; für den Kanton beträgt der Anteil an den Ergänzungsleistungen neu 64 Prozent. Als Kompensation für den wegfallenden gebundenen Finanzausgleich (Besoldungen an die Lehrpersonen und an das Sekretariatspersonal) leistet der Kanton einen Beitrag an die verschiedenen Sonderlasten im Umfang von 23 Mio. Franken.

An Stelle der verschiedenen Finanzströme im heutigen System gibt es bei der neuen Regelung des Finanzausgleichs nur noch einen Finanzstrom von den Gemeinden zum Kanton, nämlich die Ergänzungsleistungen. Diese werden den Gemeinden pro Kopf jährlich verrechnet. Ein weiterer Finanzstrom geht vom Kanton zu den Gemeinden, indem der Kanton den Gemeinden die Sonderlastenabgeltung jährlich ausrichtet. Es findet also auch eine weit gehende Entflechtung der Finanzströme statt.

Mit dem neu geregelten Finanzausgleich und dem total revidierten Finanzausgleichsgesetz legt der Regierungsrat eine ausgewogene, tragfähige und moderne Lösung vor. Die neuen Regelungen sind in der breit abgestützten Arbeitsgruppe in einem iterativen Prozess sorgfältig erarbeitet worden und werden von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe getragen.

Beilagen:
- Foliensatz [PDF]
- Vernehmlassung
- Referat Regierungsrat Adrian Ballmer [PDF]
- Referat Johann Christoffel, Stv. Leiter Statistisches Amt  [PDF]

Weitere Auskünfte:
Johann Christoffel, stv. Leiter des Statistischen Amtes, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 56 34.

14. Oktober 2008