Regierungsrat reduziert Prämienverbilligung für Erwachsene
30.09.2014
Der Regierungsrat reduziert den monatlichen Beitrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien ab 1. Januar 2015 für Erwachsene um fünf Franken im Monat. Ein Paar mit Kindern erhält jährlich 120 Franken weniger als bisher. Bei Alleinerziehenden sind es 60 Franken und bei Paaren ohne Kinder ebenfalls 120 Franken. Die Bezügerinnen und Bezüger einer Ergänzungsleistung zu AHV/IV sind nicht betroffen. Sie erhalten aufgrund von Bundesrecht die kantonale Durchschnittsprämie vergütet. Mit der Reduktion wird der Staatshaushalt um 1.5 Mio. Franken entlastet.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
vgl. Chronologische Gesetzessammlung