Regierungsrat genehmigt Dittinger Gemeindeordnung
24.06.2014
Am 10. Juni 2013 hat die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Dittingen eine neue Gemeindeordnung beschlossen. Die Gemeindeordnung ist am 18. Mai 2014 an der Urne angenommen worden. Gemäss § 168 des Gemeindegesetzes ist die Gemeindeordnung oder die Änderung derselben dem kantonalen Aufsichtsorgan zur Genehmigung vorzulegen. Aufsichtsorgan ist der Regierungsrat. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Dittingen genehmigt. Sie wird rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.