Regierungsrat bekräftigt Bekenntnis zur Lohngleichheit
Regierungsrat Anton Lauber hat die „Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“ unterschrieben. Damit bekräftigt der Kanton Basel-Landschaft sein Engagement zur Förderung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern.
Mit der Unterzeichnung der „Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“ nimmt der Kanton Basel-Landschaft seine Vorbildfunktion bei der Förderung der Lohngleichheit wahr. Die Charta bekräftigt den Willen des Regierungsrats, die Lohngleichheit im eigenen Einflussbereich umzusetzen.
Anliegen der Charta
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist seit 1981 ein Verfassungsauftrag. Unterzeichnende der Charta setzen sich beispielsweise ein für die verwaltungsinterne Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz. Die Fachstelle „Gleichstellung für Frauen und Männer“ setzt dieses Anliegen der Charta bereits um: Zum Beispiel am Einführungstag für neue Mitarbeitende der Verwaltung sowie mit der öffentlichen Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz. Ein weiteres Anliegen sind Kontrollmechanismen im öffentlichen Beschaffungswesen. Dazu verlangt der Kanton Basel-Landschaft von allen Anbieterinnen und Anbietern eine Selbstdeklaration, auf welcher die Unternehmen bestätigen, dass sie das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann einhalten.
Einfaches Controlling dank neuem Lohnsystem
Ein weiteres Anliegen der Charta ist eine regelmässige Überprüfung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung. Die Baselbieter Kantonsverwaltung verfügt über ein gut geregeltes Lohnsystem, das nach klaren Kriterien aufgebaut ist. Zurzeit werden Teile dieses Lohnsystems einer Überarbeitung unterzogen. Per 1. Januar 2020 wird die Lohnentwicklung erstmalig von einer individuellen Leistungsbeurteilung abhängen. Die Verknüpfung von Leistungsbeurteilung und Lohnentwicklung bedingt ein solides Controlling-Instrument, um Entwicklungen zu beobachten und Verzerrungen zu erkennen – auch in Bezug auf Lohngleichheit. Das Analyse-Tool Logib wird von mehreren Kantonen als überprüftes und international anerkanntes Instrument für die Überprüfung des Lohnsystems genutzt. Mit dem neuen Lohnsystem kann Logib nun auch im Kanton Basel-Landschaft mit vertretbarem Aufwand für die Überprüfung der Lohngleichheit eingesetzt werden.
Nationalrat sagt Ja zu Lohngleichheitsanalysen
Am 14. Dezember 2018 stimmte der Nationalrat einer Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann zu: Künftig sind Unternehmen ab 100 Beschäftigten verpflichtet, alle vier Jahre zu prüfen, ob sie Frauen und Männer gleich hoch entlöhnen. Diese Verpflichtung gilt auch für die kantonale Verwaltung.
Baselbieter Gemeinden als Vorreiterinnen
Die Baselbieter Gemeinden Binningen, Liestal und Arlesheim haben die Charta bereits unterzeichnet. Schweizweit haben sich 15 Kantone, 54 weitere Gemeinden und der Bund den Anliegen der Charta verpflichtet.
Links:
Plattform Lohngleichheit: Engagement des öffentlichen Sektors
www.gleichstellung.bl.ch
Für Rückfragen: Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05; Jana Wachtl, Leiterin Gleichstellung für Frauen und Männer Kanton Basel-Landschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 82 82.