Regierungsrat begrüsst Stossrichtung der Steuervorlage 17
Der Regierungsrat begrüsst die rasche Verabschiedung der Vernehmlassungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) durch den Bundesrat und stimmt der Stossrichtung der Vorlage zu. Er sieht sich in seinen bisherigen Arbeiten zur kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform bestätigt.
Der Regierungsrat begrüsst die rasche Verabschiedung der Vernehmlassungsvorlage zur SV17 durch den Bundesrat. Diese schnelle Reaktion auf das Abstimmungsergebnis vom 12. Februar 2017 erhöht die wichtige Planungs- und Investitionssicherheit für die Baselbieter Unternehmen.
Die Stossrichtung der Vorlage stimmt. Sie deckt sich weitgehend mit den Eckpfeilern, welche der Regierungsrat zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) auf kantonaler Ebene beschlossen hat. So sind die für den Standort Nordwestschweiz wichtigen Instrumente zur Innovationsförderung (Patentbox und zusätzlicher Abzug für Forschung und Entwicklung) weiterhin vorgesehen. Auf die vom Regierungsrat nicht unterstützte zinsbereinigte Gewinnsteuer hat der Bundesrat hingegen verzichtet.
Kritisch beurteilt der Regierungsrat die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf mindestens 70 Prozent. Hier wünscht er sich mehr Spielraum für die Kantone. Zudem lehnt der Regierungsrat die vorgeschlagene Erhöhung des Bundessteueranteils auf 20.5 Prozent ab. Er wird sich in seiner Stellungnahme für den ursprünglich vorgesehenen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21.2 Prozent einsetzen.
Der Regierungsrat wird demnächst die Stossrichtung für die kantonale Umsetzung festlegen. Gestützt darauf wird die kantonale Steuerverwaltung die entsprechende Vorlage fertig stellen. Die Gemeinden und die Landeskirchen werden rechtzeitig über den Stand der Arbeiten informiert. Zudem sind weitere Gespräche mit der Baselbieter Wirtschaft geplant.
Die Schweiz muss die Unternehmensbesteuerung neu ausgestalten, weil auf Druck von EU, OECD und G20 die besonderen Steuerstatus abgeschafft werden müssen. Der Bundesrat hat am 6. September 2017 mit der SV17 das Nachfolgeprojekt der USR III verabschiedet und die Vernehmlassung eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 6. Dezember 2017.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Vorsteher der FKD, Telefon 061 552 52 05;
Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, FKD, Telefon 061 552 52 71.