Neue Feuerwehrverordnung beschlossen
27.08.2013
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum neuen Feuerwehrgesetz beschlossen und sie analog dem Gesetz auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die Feuerwehrverordnung regelt im Wesentlichen den Mindestmannschaftsbestand jeder Gemeinde – zwanzig Feuerwehrpersonen – sowie die Art und die Mindestzahl von Feuerwehrgerätschaften, die jede Gemeinde vorhalten muss. Zudem wird neu die persönliche Ausrüstung aller Feuerwehrpersonen zentral durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung beschafft und den Gemeinden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Schliesslich bestimmt die Verordnung, dass die Feuerwehren innert zehn Minuten seit ihrer Alarmierung am Einsatzort sein müssen.