Dauerhafte Sicherung der Attestlehrstellen
24.06.2014
Dauerhafte Sicherung der Attestlehrstellen in der kantonalen Verwaltung
Der Regierungsrat bekräftigt mit heutigem Beschluss die Unterstützung für Attestlehrstellen in der kantonalen Verwaltung und stellt deren Finanzierung auf Dauer sicher.
Die Attestlehre ist eine zweijährige Grundausbildung mit Lehrabschluss Eidgenössisches Berufsattest (EBA). Als niederschwelliges Ausbildungsangebot ist die Attestlehre eine Alternative zur klassischen dreijährigen Lehre mit dem Abschluss Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Somit können Lernende mit schulischen Teilleistungsschwächen trotzdem einen Beruf erlernen, der den Zugang zur Arbeitswelt und zu weiteren Ausbildungen wesentlich erleichtert.
Der Landrat hatte im Januar 2006 aufgrund des Bedarfs von niederschwelligen Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Teilleistungsschwächen am Ende der obligatorischen Schulzeit mit einem Verpflichtungskredit der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Attestbereich zugestimmt. Aufgrund der positiven Erfahrung wurde 2009 ein Verpflichtungskredit für weitere fünf Jahre zugesprochen. Dieser läuft nun 2015 aus.
Den grössten Anteil der Attestausbildungen betrifft die Ausbildung zur Büroassistentin resp. zum Büroassistenten. Seit dem Start der Attest-Ausbildungen haben bis Sommer 2013 48 Lernende ihre Ausbildung abgeschlossen. Rund 50 Prozent der Absolventinnen und Absolventen konnten im Anschluss eine kaufmännische Lehre absolvieren. Weitere wurden als Praktikantin oder Praktikant angestellt und konnten so im Beruf Fuss fassen. Wieder andere fanden eine Anstellung in einem Betrieb. Die Nachfrage und das Bedürfnis nach Attestausbildungen, auch in anderen Berufen, sind nach wie vor gegeben. Deshalb hat der Regierungsrat die Beibehaltung der bestehenden 22 Attestlehrstellen beschlossen.
Mit seiner Personalpolitik verfolgt der Kanton Basel-Landschaft die Ziele, „das Angebot an Ausbildungsplätzen in den Arbeitsfeldern des Kantons zu fördern“ sowie „die Beschäftigung und Eingliederung von Erwerbslosen und Menschen mit einer Leistungsbeeinträchtigung zu ermöglichen“. Die Beibehaltung der Ausbildungsplätze für die Attestlehre trägt zur Erreichung beider Ziele bei.
Der Regierungsrat bekräftigt mit heutigem Beschluss die Unterstützung für Attestlehrstellen in der kantonalen Verwaltung und stellt deren Finanzierung auf Dauer sicher.
Die Attestlehre ist eine zweijährige Grundausbildung mit Lehrabschluss Eidgenössisches Berufsattest (EBA). Als niederschwelliges Ausbildungsangebot ist die Attestlehre eine Alternative zur klassischen dreijährigen Lehre mit dem Abschluss Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Somit können Lernende mit schulischen Teilleistungsschwächen trotzdem einen Beruf erlernen, der den Zugang zur Arbeitswelt und zu weiteren Ausbildungen wesentlich erleichtert.
Der Landrat hatte im Januar 2006 aufgrund des Bedarfs von niederschwelligen Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Teilleistungsschwächen am Ende der obligatorischen Schulzeit mit einem Verpflichtungskredit der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Attestbereich zugestimmt. Aufgrund der positiven Erfahrung wurde 2009 ein Verpflichtungskredit für weitere fünf Jahre zugesprochen. Dieser läuft nun 2015 aus.
Den grössten Anteil der Attestausbildungen betrifft die Ausbildung zur Büroassistentin resp. zum Büroassistenten. Seit dem Start der Attest-Ausbildungen haben bis Sommer 2013 48 Lernende ihre Ausbildung abgeschlossen. Rund 50 Prozent der Absolventinnen und Absolventen konnten im Anschluss eine kaufmännische Lehre absolvieren. Weitere wurden als Praktikantin oder Praktikant angestellt und konnten so im Beruf Fuss fassen. Wieder andere fanden eine Anstellung in einem Betrieb. Die Nachfrage und das Bedürfnis nach Attestausbildungen, auch in anderen Berufen, sind nach wie vor gegeben. Deshalb hat der Regierungsrat die Beibehaltung der bestehenden 22 Attestlehrstellen beschlossen.
Mit seiner Personalpolitik verfolgt der Kanton Basel-Landschaft die Ziele, „das Angebot an Ausbildungsplätzen in den Arbeitsfeldern des Kantons zu fördern“ sowie „die Beschäftigung und Eingliederung von Erwerbslosen und Menschen mit einer Leistungsbeeinträchtigung zu ermöglichen“. Die Beibehaltung der Ausbildungsplätze für die Attestlehre trägt zur Erreichung beider Ziele bei.