Armutsstrategie: Bilanz zum Stand der Umsetzung
Der Regierungsrat legt seinen Schlussbericht über die erfolgten Prüfungen und Aktivitäten im Rahmen der Umsetzung der Armutsstrategie vor. Fast die Hälfte der Massnahmen ist bereits geprüft und umgesetzt. Die Armutsbekämpfung im Kanton wird weitergeführt. Dazu ist neu ein Runder Tisch für Armutsfragen eingerichtet worden.
Vor zwei Jahren hat das Kantonale Sozialamt gemeinsam mit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) eine ganzheitliche Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut im Kanton Basel-Landschaft (Armutsstrategie) erarbeitet. Der Regierungsrat hat die Armutsstrategie am 24. Juni 2020 verabschiedet.
In der Strategie sind insgesamt 46 zu prüfende Massnahmen definiert worden. Die Direktionen sind beauftragt worden, die in ihre Zuständigkeit fallenden Massnahmen bis Ende Juni 2022 zu überprüfen. Mit dem Ablaufen des Überprüfungszeitraums hat das Kantonale Sozialamt basierend auf den entsprechenden Statusberichten der Direktionen einen Schlussbericht über die erfolgten Prüfungen und Aktivitäten zuhanden des Regierungsrats erstellt.
Rund die Hälfte der Massnahmen bereits geprüft und umgesetzt
Die Prüfung und die Umsetzung der Massnahmen ist insgesamt erfolgreich verlaufen. So haben sich die zuständigen Dienststellen mit allen 46 Massnahmen befasst. 21 Massnahmen konnten geprüft und bereits umgesetzt werden. In vielen Bereichen wurden entsprechende Grundlagen geschaffen. Vier weitere Massnahmen wurden geprüft, aber noch nicht umgesetzt. 16 Massnahmen werden zeitnah noch überprüft werden. Die Prüfung dieser Massnahmen wird grossmehrheitlich im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Sozialhilfestrategie erfolgen. Bisher werden nur fünf Massnahmen nach deren Prüfung nicht umgesetzt. Die Hauptgründe dafür sind fehlende Handlungsmöglichkeiten oder ein zu geringer Nutzen für die betroffenen Personen.
Armutsstrategie zeigt bereits Wirkung
Die Erkenntnisse aus der Armutsstrategie und aus den definierten Massnahmen haben teilweise bereits konkrete Wirkung gezeigt. So stützt sich beispielsweise die Totalrevision des Mietzinsbeitragsgesetzes, welche im Juni 2022 vom Regierungsrat zuhanden des Landrats verabschiedet wurde, auf konkrete Ergebnisse der Armutsstrategie ab. Weiter flossen Massnahmen auch in die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes ein, das per 2023 in Kraft treten wird. Hier wurde beispielsweise der automatische Teuerungsausglich in der Sozialhilfe eingeführt.
Armutsbekämpfung geht weiter
Mit der Prüfung der Massnahmen während der vergangenen zwei Jahre wurde eine wichtige Etappe erreicht und eine erste Phase der Umsetzung der Strategie konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Es zeigt sich, dass die Armutsstrategie die angestrebte Kompassfunktion einnehmen kann. Die Armutsprävention und Armutsbekämpfung ist damit jedoch nicht abgeschlossen: Sie bleibt für den Kanton ein zentrales Thema. Es ist weiterhin eine fundierte Auseinandersetzung mit dem komplexen und vielschichtigen Thema der Armut notwendig.
Runder Tisch für Armutsfragen eingerichtet
Für die Verstetigung der Armutsbekämpfung im Kanton ist neu ein Runder Tisch für Armutsfragen eingerichtet worden. Dieser soll relevante Akteurinnen und Akteure, die im Bereich der Armutsprävention und Armutsbekämpfung tätig sind, zusammenbringen und die Abstimmung und die Begleitung von armutspolitischen Massnahmen und Projekten gewährleisten. Zudem wird beim Kantonalen Sozialamt eine übergeordnete und koordinierende Zuständigkeit für das Querschnittsthema der Armutspolitik verortet. Bestandteil davon ist unter anderem die Durchführung eines periodischen Monitorings der Armutssituation im Kanton.