Anpassung Verordnung Rechnungslegung Einwohnergemeinden
27.05.2014
Anpassung der Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden
Der Regierungsrat hat heute beschlossen, die Gemeinderechnungsverordnung anzupassen.
Mit der neuen Gemeinderechnungsverordnung wurde Anfang 2012 die Grundlage geschaffen, um das «Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2» (HRM2) per 1. Januar 2014 in den Baselbieter Einwohnergemeinden einzuführen. Die lange Vorlaufzeit war notwendig, um den Gemeinden und ihren Softwareanbietern genügend Zeit zu geben, um die Rechnungslegung auf HRM2 umzustellen. In dieser Zeit hat sich gezeigt, dass drei Punkte nicht optimal geregelt waren. Daher wurde die Gemeinderechnungsverordnung jetzt entsprechend angepasst.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Der Regierungsrat hat heute beschlossen, die Gemeinderechnungsverordnung anzupassen.
Mit der neuen Gemeinderechnungsverordnung wurde Anfang 2012 die Grundlage geschaffen, um das «Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2» (HRM2) per 1. Januar 2014 in den Baselbieter Einwohnergemeinden einzuführen. Die lange Vorlaufzeit war notwendig, um den Gemeinden und ihren Softwareanbietern genügend Zeit zu geben, um die Rechnungslegung auf HRM2 umzustellen. In dieser Zeit hat sich gezeigt, dass drei Punkte nicht optimal geregelt waren. Daher wurde die Gemeinderechnungsverordnung jetzt entsprechend angepasst.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung