Änderung Steuergesetz
02.03.2016
Regierungsrat überweist Landrat Steuergesetzrevision
Der Regierungsrat überweist dem Landrat eine Änderung des Steuergesetzes. Mit dem vorgeschlagenen Revisionspaket sollen gleichzeitig sowohl Vereinfachungs- und Sparaufträge als auch harmonisierungsrechtliche Massnahmen umgesetzt werden.
Der Regierungsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes an den Landrat überwiesen. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Steuergesetzes werden gleichzeitig zwei Aufträge erfüllt:
Erstens werden im Sinne des Vereinfachungs- und Sparauftrags drei Massnahmen vorgeschlagen, die nicht nur der Vereinfachung des Baselbieter Steuerwesens, sondern in den ersten zwei genannten Fällen auch der nachhaltigen Sanierung des kantonalen Haushalts dienen sollen:
- Die fakultative Begrenzung des Abzugs von Fahrtkosten für den Arbeitsweg (Pendlerabzug) auf 3‘000 Franken wie bei der direkten Bundessteuer;
- die Einführung eines Selbstbehalts beim Abzug von Krankheits- und Unfallkosten von 5 Prozent wie bei der direkten Bundessteuer;
- die Abschaffung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgeber/innen.
Diese Massnahmen haben im Vernehmlassungsverfahren in etwa gleich viele Befürworter wie Gegner gefunden. Der Regierungsrat hält an diesen Massnahmen fest, um die Finanzstrategie 2016–2019 einhalten zu können.
Zweitens muss gemäss dem Steuerharmonisierungsauftrag eine Anpassung der Verfolgungsverjährungsfristen und anderer Bestimmungen im Steuerstrafrecht auf kantonaler Ebene zwingend umgesetzt werden.
Die vorgeschlagene Steuergesetzänderung soll am 01. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 15