Bilder

Eine hämmernde Frau, ein bügelnder Mann, zwei sich küssende Männer, eine Pfeife rauchende alte Frau – das können ungewohnte Bilder sein. Wie die Sprache bestimmen auch Bilder die Wahrnehmung und Gefühle.

Bilder beeinflussen Denken und Handeln und beeinflussen die Vorstellungen von Geschlechtern und Gleichstellung. Das Fotografie- und Ausstellungsprojekt von Gleichstellung BL und der Schule für Gestaltung zur Entwicklung der Gleichstellungsrechte bringt in «Zweierlei?» die Ansichten und Erfahrungen verschiedener Generationen aus der Region mit Porträtfotografien und persönlichen Statements auf den Punkt. Neben den Positionen von Grossmüttern, Müttern, Töchtern sowie Grossvätern, Vätern und Söhnen werden auch die Konstruktion von Weiblichkeit und Männlichkeit sowie das Dazwischensein thematisiert. 
 
Geschlechterbilder in der Werbung
Bildliche Darstellungen gehören zu unserem Alltag. Vor allem die Werbung setzt auf eingängige und Aufsehen erregende Bilder, um die Menschen schnell und direkt zu erreichen. Dabei greift sie häufig auf Klischees zurück.

Sexistische Werbebilder sind diskriminierend – für beide Geschlechter. Sie festigen eine bestimmte Vorstellung von Körper und Körperlichkeit und Geschlechtern. Wann ist eine Werbung sexistisch? Die Beurteilung ist geprägt von persönlichen Gefühlen und Wertvorstellungen. Doch es gibt verbindliche Kriterien dafür, wann eine Werbung diskriminierend und damit gesetzeswidrig ist. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat diese Kriterien im Grundsatz Nr. B. 8 definiert.

Was kann ich tun, wenn ich eine Werbung bedenklich finde?
Beschweren Sie sich direkt bei der Werbeagentur oder Firma, die das Produkt bewirbt oder bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission .

Dossier zu sexistischer Werbung der Fachstelle Stadt Zürich

Gleichstellung BL

Tel. 061 552 82 82

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