Zwangsheirat
Zwangsheirat und Zwangsehe sind Formen von häuslicher Gewalt. Neben Sanktionen sind Gleichstellung und Sensibilisierung wichtig zur Prävention.
Zwangsheirat ist eine Heirat, die gegen den Willen einer der beteiligten Personen geschlossen wird. Der Zwang entsteht meist aufgrund wirtschaftlicher und emotionaler Abhängigkeit und aufgrund von Drohungen. Damit können Betroffene auch an einer Scheidung gehindert werden. In diesem Fall spricht man von Zwangsehe. In beiden Fällen liegt häusliche Gewalt vor. Häufig gehen Zwangsheiraten mit einer Reihe weiterer Menschenrechtsverletzungen und Straftatbestände einher – Abbruch der Schulbildung, Nötigung, Vergewaltigung, Kinderschwangerschaft etc.
Hohe Dunkelziffer
Das Ausmass von Zwangsheiraten und Zwangsehen in der Schweiz ist schwer abschätzbar, da die meisten Betroffenen nicht wagen, Hilfe zu suchen. Die spezialisierte Beratungsstelle zwangsheirat.ch (Helpline 0800 800 007) berät jährlich rund 350 Personen, die zwangsverheiratet sind oder denen diese Menschenrechtsverletzung droht. Rund ein Drittel davon ist minderjährig; ca. 85 % sind Frauen, ca. 15 % Männer. Es ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen. Zwangsehen sind ein weltweites Phänomen. In der Schweiz sind vor allem junge Migrantinnen betroffen. Die wichtigste Voraussetzung für Zwangsheiraten sind patriarchale Familiensysteme.
Aufklären und Sensibilisieren
Die Schweiz stellt die Zwangsheirat als solche unter Strafe (Art. 181a StGB). Wichtig für die Prävention sind Aufklärung und Förderung der Menschenrechte sowie das Voranbringen der Gleichstellung.