Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist sehr weit verbreitet – auch am Arbeitsplatz. Dabei sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, ihr Personal zu schützen.
Auch wenn immer wieder Männer und Frauen Grenzen überschreiten: Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Es versteht darunter ein belästigendes Verhalten mit sexuellem Bezug, das die Würde von Frauen und Männern verletzt. Darunter fallen etwa:
- anzügliche Bemerkungen
- sexistische Witze
- Zeigen von pornografischen Bildern
- Versprechen oder Drohungen im Zusammenhang mit Annäherungsversuchen
- unerwünschte Körperkontakte
- erzwungene sexuelle Handlungen
Sexuelle Belästigung kann von Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, aber auch von Klientinnen und Kunden ausgehen. Und dies während der Arbeit, in Pausen oder bei Betriebsanlässen.
Nicht nur der Arbeitsplatz dient als Arena: Sexuelle Belästigung kommt auch in Schulen vor, an der Universität, im Spital, in Freizeiteinrichtungen, auf der Strasse, in den eigenen vier Wänden etc.
Reagiert jemand mit einem deutlichen Stopp auf Belästigung, kann diese leicht in Mobbing umschwenken.
Wehren Sie sich
Fühlen Sie sich belästigt, so wehren Sie sich. Die Broschüre «lustig – lästig – stopp!» gibt Tipps bei Belästigung am Arbeitsplatz. Über Rechte und Pflichten informiert das «Präventions-Kit» anschaulich. Zudem bietet Ihnen Gleichstellung BL Beratung.
Pflichten von Arbeitgebenden
Arbeitgebende sind verpflichtet, sexueller Belästigung vorzubeugen und einzuschreiten. Grundlegend ist ein Bekenntnis gegen sexuelle Belästigung. Jedes Unternehmen muss seine Mitarbeitenden über sexuelle Belästigung informieren und aufzeigen, wo Betroffene Hilfe bekommen.
- Informationsblatt mit Aufgaben, Pflichten und Handlungsempfehlungen für HR und Vorgesetzte
Schutz in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft
Arbeiten Sie beim Kanton Basel-Landschaft, so finden Sie mögliche Anlaufstellen und die rechtlichen Grundlagen unter «Gleichstellung für Kantons-Mitarbeitende» > Sexuelle Belästigung.