Lohngleichheit

Verfassung und Gesetz schreiben Lohngleichheit zwischen Frau und Mann vor. Noch verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer. 

Frauen verdienen in der Nordwestschweiz im Schnitt 17 % weniger pro Monat als Männer (Mittelwert, 2020). Ein Teil des Lohnunterschieds hat einleuchtende Gründe: Frauen arbeiten häufiger in Niedriglohn-Branchen, seltener in Kaderstellen. Sie verfügen tendenziell über kürzere Ausbildungen und weniger Berufserfahrung als Männer. Über 60 % dieses Unterschieds lassen sich allerdings nicht mit objektiven Faktoren erklären. Hier liegt potenziell Lohndiskriminierung vor.

Lohnanalysen decken Diskriminierung auf
Die wenigsten bezahlen absichtlich weniger Lohn an Frauen - oder an Männer. Der nationale 
Lohnrechner berechnet Ihnen den Lohn, der für eine Tätigkeit und Ausbildung üblich ist. Der Lohnrechner Salarium des Bundesamts für Statistik hingegen stellt dar, wie unterschiedlich bisher Löhne für Frauen und Männer waren. Für Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitenden ist der kostenlose Web-Tool Logib  verfügbar. Sie können damit prüfen, ob sie alle Angestellten unabhängig vom Geschlecht entlöhnen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden, regelmässig die Gehälter hinsichtlich Lohngleichheit zu überprüfen (zum konkreten Vorgehen geben das Bundesamt für Justiz und das EBG Auskunft).

Gesetz schreibt Lohngleichheit vor
Lohngleichheit ist seit 1981 in der
Bundesverfassung  explizit verankert. Seit 1996 verbietet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann  Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Seit 2020 sind Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheits-Analyse durchzuführen.

Beschaffungsgesetz verlangt Gleichstellung
Der Bund vergibt öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die sich verpflichten, Lohngleichheit zu gewährleisten. Beim Kanton Basel-Landschaft müssen Anbietende gemäss
Beschaffungsgesetz  (§ 5 und § 6) und Beschaffungsverordnung  (§ 2 und § 3) nachweisen, dass sie das Gleichstellungsgesetz  einhalten (Selbstdeklaration Anbietende für Bauleistungen und für Dienstleistungs- und Lieferaufträge).

Kanton setzt Zeichen mit Lohncharta
Der Kanton Basel-Landschaft hat die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» unterschrieben. Damit bekräftigt er, dass er die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern fördert. In Baselland haben vor dem Kanton bereits Binningen, Arlesheim und Liestal die Lohncharta unterzeichnet. Nach dem Kanton folgten bisher Reinach, Münchenstein, Birsfelden und Oberwil.