Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat Gleichstellung BL mit der Erarbeitung eines Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und von Menschen mit Behinderungen beauftragt. Der Aktionsplan wird von 2026 bis 2029 umgesetzt und verfolgt das Ziel, Gleichstellung im Kanton systematisch zu stärken, Diskriminierungen abzubauen und Hindernisse zu reduzieren.
Der Aktionsplan besteht aus zwei Teilen: Ein Teil widmet sich der Gleichstellung der Geschlechter, der andere der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Beide Bereiche enthalten konkrete Handlungsfelder, Ziele und Massnahmen.
Die Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Direktionen und Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Gleichzeitig werden auch Menschen mit Behinderungen, Fachpersonen, Interessenvertretungen sowie weitere Akteurinnen und Akteure aus der Zivilgesellschaft einbezogen. So fliessen unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Bedürfnisse in den Aktionsplan ein. Ziel ist es, praxisnahe und breit abgestützte Massnahmen zu entwickeln.
Die Umsetzung des Aktionsplans wird jährlich überprüft. Am Ende der Laufzeit wird der Aktionsplan evaluiert.
Der Aktionsplan Gleichstellung BL 2026–2029 wird voraussichtlich im Sommer 2026 in Kraft treten und publiziert.