Über uns

Das Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion befasst sich hauptsächlich mit
- der strategischen und fachlichen Unterstützung des Vorstehers und der Direktion,
- der Behandlung politischer Vorstösse und Vernehmlassungen sowie
- der Öffentlichkeitsarbeit für die Direktion und ihre Dienststellen.
Das Generalsekretariat beheimatet die Stabsstelle Gemeinden und die HR-Beratung der Direktion und ist damit kompetente Ansprechstelle in Gemeinde- und Personalfragen. Es betreut zudem die Dossiers 'Kirchen' und 'Medienpolitik', zu denen sie landrätliche Vorstösse, Vernehmlassungen und Anfragen beantwortet. Das Generalsekretariat führt den Vorsitz und das Büro der Generalsekretären-Konferenz.
Der Generalsekretär ist zudem Co-Präsident (Arbeitgebervertreter) des Verwaltungsrats der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK).
Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Organisation der Direktion sowie der anderen Dienst- und Fachstellen finden Sie hier.
Stabsstelle Gemeinden
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Beratung von Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeindebehörden zum Gemeinderecht;
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Vorbereitung von Entscheide des Regierungsrates über Beschwerden aus dem Gemeindebereich;
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Prüfung von Gemeindeerlassen auf Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht;
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Antrag an den Regierungsrat auf Genehmigung von Reglementen und der Gemeindeordnungen;
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Beratung des Vorstehers in Fragen der kantonalen Gemeindepolitik.
HR-Beratung
- Beratung der Vorgesetzten innerhalb der Direktion in personellen Belangen;
- Koordination und Begleitung der jährlichen Personalkostenplanung;
- Mitwirkung und Unterstützung der Vorgesetzten bei der Personalgewinnung, bei Personalbetreuung und -einsatz, Personalfreisetzung und beim Gesundheitsmanagement;
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung der kantonalen Personalstrategie.