Weitere Gemeindethemen

Revision des Gemeindegesetzes

Im Juni 2017 hat der Landrat eine Teilrevision des Gemeindegesetzes beschlossen, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Gemäss revidiertem Gemeindegesetz können in Einwohnergemeinden mit Gemeindeversammlung 10 Prozent der Stimmberechtigten das formulierte oder nicht formulierte Begehren auf Einführung des Einwohnerrates oder auf Einführung des lnitiativrechts stellen (Einführungsinitiative). Weitere Punkte der Revision betreffen die Unvereinbarkeit, die amtlichen Publikationen und das Behördenreferendum.
Mehr...

Gemeinderegionengesetz abgelehnt

Im Februar 2016 verabschiedete der Regierungsrat den Entwurf eines Gemeinderegionengesetzes  (vormals "Gemeindestrukturgesetz") an den Landrat. Das Gesetz wurde im Parlament jedoch schlecht aufgenommen. Der Landrat beschloss im Januar und Februar 2017 in zwei Lesungen, nicht auf das vorgeschlagene Gesetz einzutreten und es damit an den Regierungsrat zurückzuweisen. Der Teilrevision der Verfassung zur Aufgabenzuordnung und zur Zusammenarbeit der Baselbieter Gemeinden stimmte der Landrat hingegen deutlich zu. Die Teilrevision der Verfassung wurde vom Stimmvolk im Mai 2017 mit 84 Prozent Ja-Stimmen klar bestätigt.

Kontakt

Miriam Bucher

Finanz- und Kirchendirektion
Stabsstelle Gemeinden
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal

Tel.: 061 552 59 02
E-Mail:

Lageplan
Weg zu Fuss vom Bahnhof Liestal