Regionenkarte

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Fünf Regionen nehmen konkrete Formen an. Grafik: shegrafic Sandra Hengartner

Über 100 Jahre lang wurden die Baselbieter Gemeinden von einem Statthalter verwaltet. Erst 1970 begründete ein Gemeindegesetz die Gemeindeautonomie und 1984 wurde die Selbstständigkeit der Gemeinden schliesslich in der Verfassung verankert. 2012 verlangte die Konferenz der Gemeindepräsidenten und Gemeindepräsidentinnen in Form der «Charta von Muttenz» vor allem mehr Gemeindeautonomie und mehr Handlungsspielraum. Alle Aufgaben, welche die Gemeinden leisten können, sollen nicht mehr vom Kanton übernommen werden. Zudem sollen die Gemeinden in funktionalen Lebens- und Wirtschaftsräumen denken und handeln.

Im Februar 2016 verabschiedete der Regierungsrat den Entwurf eines Gemeinderegionengesetzes an den Landrat. Das Gesetz wurde im Parlament jedoch schlecht aufgenommen. Der Landrat beschloss im Januar / Februar 2017, das vorgeschlagene Gesetz an den Regierungsrat zurückzuweisen. Der Teilrevision der Verfassung zur Aufgabenzuordnung und zur Zusammenarbeit der Baselbieter Gemeinden stimmte der Landrat hingegen deutlich zu. Die Teilrevision der Verfassung wurde vom Stimmvolk im Mai 2017 mit 84 Prozent Ja-Stimmen klar bestätigt.

Viele Baselbieter Gemeinden haben erkannt, wie wichtig eine institutionalisierte Zusammenarbeit auf regionaler Ebene für die Gemeinden ist. Sie haben deshalb aus eigener Initiative begonnen, die bereits bestehende Zusammenarbeit zu vertiefen und Regionen zu bilden.

Für die detaillierten Informationen zu den fünf Regionen klicken Sie hier oder auf die Karte.

Isabelle Pryce / 17.4.2019