Aufgabenteilung
Neue Aufgabenteilung ist mit neun Projekten gut unterwegs
Der Kanton Basel-Landschaft und seine 86 Gemeinden sind seit gut einem Jahr mit dem «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung», kurz VAGS, unterwegs. Bereits neun Projekte in ganz unterschiedlichen Bereichen sind am Laufen. Ein Überblick über die laufenden Projekte gibt Einblick in die Vielfalt der Themen.
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Erste Bilanz zur gemeinsamen Aufgabenteilung
Seit rund einem Jahr sind der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und der Kanton mit dem «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung» (VAGS) gemeinsam unterwegs, um die Neuordnung der öffentlichen Aufgabenteilung vorzunehmen. An einem Mediengespräch Ende Januar zogen sie eine erste Bilanz.
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Gemeinden und Kanton auf Augenhöhe
Die Baselbieter Gemeinden sollen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mehr Autonomie erhalten und verstärkt zusammenarbeiten. Der Prozess mit dem Namen «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung» (VAGS) hat begonnen. Das erste Projekt widmet sich der Raumplanung.
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Prozess der Aufgabenteilung ist ein Dauerauftrag
Die Verteilung der öffentlichen Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden soll
überprüft und die Aufgaben sollen möglichst bürgernah, also der untersten Ebene
zugeordnet werden. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und der
Regierungsrat haben sich dabei auf einen paritätischen Prozess geeinigt und nennen
ihn «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung» (VAGS). Welche Herausforderungen bringt dieser Verfassungsauftrag für den Kanton und die Gemeinden? Urs Hintermann,
Gemeindepräsident von Reinach, und Regierungsrat Anton Lauber im Gespräch.
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Regierungsrat und VBLG beschliessen paritätischen Prozess
Der Regierungsrat und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) haben sich im Herbst 2016 auf einen gemeinsam gestalteten Prozess zur Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden verständigt. Das Vorgehen in diesem Bereich wird in Zukunft durchgehend paritätisch geplant und beschlossen. Der Regierungsrat und der VBLG haben dazu einen Steuerungsausschuss für den Prozess „Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden“ eingesetzt. Der paritätische Prozess zur Aufgabenteilung trägt den Titel „Verfassungsauftrag Gemeindestärkung“ (VAGS).
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