Stabsstelle Gemeinden

Zusammenarbeit Gemeinden

Rechtsgrundlagen

  • Vorprüfungen und Genehmigungen
  • Schreiben / Weisungen / Empfehlungen des Regierungsrats
  • Kantonale Erlasse

Fünf Gemeinderegionen nehmen konkrete Formen an

Bild Legende:
Die Regionen bilden sich, die weissen Flecken verschwinden. Grafik: shegrafik Sandra Hengartner

Viele Baselbieter Gemeinden haben erkannt, wie wichtig eine institutionalisierte Zusammenarbeit auf regionaler Ebene für die Gemeinden ist. Sie haben deshalb aus eigener Initiative begonnen, die bereits bestehende Zusammenarbeit zu vertiefen und Regionen zu bilden. Für die detaillierten Informationen zu den fünf Regionen klicken Sie auf die Karte oder auf Mehr.
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Gemeinderegionen: Gemeinden machen vorwärts

Die Baselbieter Gemeinden machen in Sachen Zusammenarbeit in Regionen vorwärts. Die Region Oberbaselbiet hat im März 2019 ihren Verein gegründet und ihre Geschäftstselle geschaffen. Die 13 Gemeinden des Laufentals haben den Verein Region Laufental offiziell Mitte Mai 2019 gegründet. Auch zehn Gemeinden der Region Liestal Frenkentäler wollen künftig vertieft zusammenarbeiten und haben zu diesem Zweck bereits 2018 den Verein „Region Liestal Frenkentäler plus“ (RLF+) beschlossen.
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Aufgabenteilung: Gemeinsamer Prozess von Kanton und Gemeinden als Dauerauftrag

Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und der Regierungsrat haben sich im Bereich der Aufgabenteilung auf einen paritätischen Prozess geeinigt und nennen ihn «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung» (VAGS). Die Verteilung der öffentlichen Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden soll überprüft und die Aufgaben sollen möglichst bürgernah, also der untersten Ebene zugeordnet werden.
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Weitere Gemeindethemen: Revision des Gemeindegesetzes

Im Juni 2017 hat der Landrat eine Teilrevision des Gemeindegesetzes beschlossen, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird. Gemäss revidiertem Gemeindegesetz können in Einwohnergemeinden mit Gemeindeversammlung 10 Prozent der Stimmberechtigten das formulierte oder nicht formulierte Begehren auf Einführung des Einwohnerrates oder auf Einführung des lnitiativrechts stellen (Einführungsinitiative). Weitere Punkte der Revision betreffen die Unvereinbarkeit, die amtlichen Publikationen und das Behördenreferendum.
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Kontakt

Miriam Bucher
Finanz- und Kirchendirektion
Stabsstelle Gemeinden
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal

Tel.: 061 552 59 02
E-Mail:

FAQ / Fragen Antworten

Hier haben wir häufig gestellte Fragen aufgelistet und liefern gleich die Antwort.

Formulare

Hier haben wir die wichtigsten Formulare zusammengestellt.

Veranstaltungen

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