Wussten Sie's?

Was ist eine "Landeskirche"?

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es drei Landeskirchen: die evangelisch-reformierte Kirche, die römisch-katholische Kirche und die christkatholische Kirche.

Die Landeskirchen dürfen von ihren Mitgliedern Kirchensteuern erheben.

Die Verfassungen der Landeskirchen müssen durch den Regierungsrat genehmigt werden.

Erhalten die Landeskirchen Geld vom Kanton?

Ja: Die Landeskirchen erhalten vom Kanton jedes Jahr einen Grundbeitrag von 100'000 Franken, plus 35 Franken pro Kirchenmitglied. Die Kirchen verwenden diese Beiträge zur Deckung ihrer eigenen Bedürfnisse sowie derjenigen ihrer Kirchgemein­den. Wegen abnehmender Mitgliederzahlen nehmen die Kantonsbeiträge laufend ab.

Wer bezahlt Kirchensteuern?

Mitglieder der Landeskirchen zahlen Kirchensteuern gemäss den Regeln der betreffenden Kirche.

Auch Unternehmen zahlen im Kanton Basel-Landschaft grundsätzlich Kirchensteuer. Diese entspricht 5 Prozent des Staatssteuerbetrags. Die Steuerverwaltung zieht die Kirchensteuer ein und verteilt sie an die Landeskirchen entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder.

Was gilt für die anderen Religionsgemeinschaften?

Religionsgemeinschaften können die kantonale Anerkennung beantragen, wenn sie:

  • ein christliches oder jüdisches Glaubensbekenntnis vertreten;
  • in der Schweiz während mehr als 20 Jahren im Einklang mit der Rechtsordnung gewirkt haben;
  • die Rechtsordnung, insbesondere die Glaubens- und Gewissensfreiheit An­dersgläubiger, respektieren;
  • nachweisen, dass die Mehrheit der stimmenden Angehörigen ihrer Ordnung zugestimmt hat.

Der Regierungsrat kann anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht erteilen, ihre Angehörigen zu besteuern.

Es gibt zurzeit keine anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Basel-Landschaft. In den letzten 15 Jahren wurden zwei Anträge auf kantonale Anerkennung gestellt, die von den Religionsgemeinschaften jedoch wieder zurückgezogen wurden.

Wie kann ich aus der Landeskirche austreten?

Wer aus der Landeskirche austreten oder (z. B. nach einem Umzug) nicht eintreten möchte, sendet eine schriftliche Erklärung an die Präsidentin oder den Präsidenten seiner Kirchgemeinde.

Kontakt

Stephanie Matter, lic.iur. LL.M.

Finanz- und Kirchendirektion
Generalsekretariat
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal

Tel.: 061 552 66 16
E-Mail:

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