Bettagsmandat 2015

Die politische Debatte um Asyl und Flüchtlinge ist in vollem Gang und wird überstrahlt von dramatischen Ereignissen vom Mittelmeer über Osteuropa bis Nordeuropa.

Schon die Bibel steckt voller Geschichten von Flucht und Vertreibung. Der Kindermord von Bethlehem und die Flucht nach Ägypten bilden den klassischen Fall von politischer Verfolgung. Und im Buch Genesis verlässt Abraham das Land Kanaan, weil dort Hungersnot herrschte. Es gab also schon damals auch so genannte „Wirtschaftsflüchtlinge“.

Im täglichen Leben lassen sich politische Verfolgung und wirtschaftliche Fluchtgründe nicht immer klar trennen. Doch das Eine ist nicht das Andere. Es besteht ein markanter Unterschied: Das politische Asyl entspricht einem rechtsstaatlichen Grundrecht, die Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen vielmehr einer moralischen Verpflichtung. Wenn wir politisch Verfolgte aufnehmen, dann gewähren wir keinen Gnadenakt, sondern garantieren ein politisches Grundrecht. Grundrechte aber sind quantitativ nicht begrenzbar. Für echte politisch Verfolgte ist das Boot eines freiheitlich-demokratischen Staatswesens grundsätzlich nie voll.

Eine andere Ausgangslage besteht bei Flüchtlingen aus rein wirtschaftlichen Gründen. Da rechtfertigt sich eine differenziertere Betrachtungsweise, denn in diesen Fällen darf die Einwanderung auch auf Schranken stossen. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat in der Stuttgarter Zeitung die Situation treffend wie folgt beschrieben: „Das Mass für die Einwanderung ist die Integrationskraft einer Gesellschaft. Es gab Zeiten, da wurden offene Grenzen für alle gefordert. Das mussten wir aber korrigieren, weil man damit das eigene Gemeinwesen aufgibt. Wenn alle ins gelobte Land kommen, brechen in kürzester Zeit die Strukturen zusammen und man erreicht das Gegenteil der integrationsfähigen Gesellschaft, nach der wir streben.“ Diese Überlegungen liegen auch dem Theaterstück „Der gute Mensch von Sezuan“ von Bertolt Brecht zugrunde.

Flüchtlingen aus rein wirtschaftlichen Gründen sollten wir vor allem auch in ihren Ländern, in ihrer Heimat eine Perspektive geben. Dort müssen wir echte Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Dort sollten wir die Herausbildung eines demokratischen Rechtsstaates fördern.

Die christliche Verantwortung bedeutet also nicht nur die Gewährung von politischem Asyl. Sie liegt vielmehr in der Erkenntnis: Der Fremde ist Dein Nächster. Das ist ein zu tiefst christlicher Gedanke, der auch durch unsere Verfassung gestärkt und getragen wird. Dass wir nicht überall helfen können, ist keine Ausrede dafür, es nicht zu versuchen und es zu tun. Viele Menschen in unseren Kirchen setzen sich für Flüchtlinge ein, ganz persönlich und mit grosser Hingabe. Der Dank-, Buss- und Bettag bietet eine gute Gelegenheit, all diesen Menschen für ihr christliches Engagement ein herzliches Dankeschön auszusprechen.